Düsseldorf "Aus den Vorgängen um die IDR Lehren gezogen"

Mit dieser Erklärung begründete Oberbürgermeister Dirk Elbers gestern seinen Entschluss, der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 10 000 Euro zuzustimmen: "Ich habe mich heute entschieden, der Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der städtischen Tochter IDR gegen eine Geldauflage zuzustimmen.

Bereits bei der Einleitung des Verfahrens kündigte die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen zu wollen. Deshalb habe ich auf eine eigene Stellungnahme zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts verzichtet.

Die Geldauflage werde ich pünktlich zahlen, auch wenn diese im Vergleich zu dem von der Staatsanwaltschaft zugrunde gelegten Wert der Weihnachtspräsente (drei Kisten Champagner im Zeitraum von 2008 bis 2010), der mir als Annahme eines Vorteils vorgeworfen wird, unangemessen hoch erscheint. Damit wird auch in keiner Weise der Tatsache Rechnung getragen, dass ich persönlich eine umfangreiche Prüfung bei der IDR initiiert habe und stets alles in meiner Macht stehende getan habe, um die Aufklärung des gesamten Sachverhalts herbeizuführen.

Die Zahlung der Geldauflage wird auf Weisung der Staatsanwaltschaft nicht an eine soziale Einrichtung in Düsseldorf erfolgen. Dies bedauere ich. Ich sehe mich in der Verantwortung für die Stadt. Vor uns liegen wichtige Aufgaben, denen ich mich lieber mit meiner ganzen Kraft zum Wohle der Stadt widmen will, als mich auf eine juristische Auseinandersetzung über die Frage einzulassen, ob es einem Oberbürgermeister in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender einer städtischen Tochter erlaubt ist, zu Weihnachten Präsente anzunehmen. Die Stadt und auch ich persönlich haben aus den Vorgängen um die IDR Lehren gezogen. Wir haben unsere Compliance Vorschriften überprüft und entsprechend dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung angepasst, um auch nur den Eindruck zu vermeiden, ich selbst oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt könnten von irgendwelchen Vorteilen, die von interessierter Seite gewährt werden, in ihren Entscheidungen beeinflusst werden."

(RP)
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