Schlussverkauf in Düsseldorf Auf der Suche nach dem besten Preis

Seit dem 26. Juli hat der Einzelhandel zum diesjährigen Sommerschlussverkauf (SSV) eingeladen. Bis Samstag haben die Schnäppchenjäger Zeit zuzuschlagen. Der Einzelhandel zeigt sich mit dem bisherigem Ergebnis zufrieden.

Düsseldorfer berichten von ihrer Schnäppchenjagd
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Noch ist der Schlussverkauf nicht beendet, deshalb lässt sich keine endgültige Bilanz ziehen. Doch Waltraud Loose, Geschäftsführerin des Rheinischen Einzelhandelverbandes ist zufrieden: "Bisher ist es sehr gut gelaufen. Gerade die ersten Tage waren sehr stark." Dies lag zum einen an den hochsommerlichen Temperaturen im Juli. Außerdem haben viele vor ihrem Sommerurlaub noch Schnäppchen eingekauft. "Am Samstag", so Waltraud Loose "erhoffen wir uns natürlich nochmal einen starken letzten Tag."

Die Schnäppchenjäger sind ebenfalls zufrieden. Viele suchen nicht gezielt nach bestimmten Artikeln, sondern durchstöbern die Angebote. "Ich habe schon so einiges gesehen, es kann gut sein das ich noch zuschlagen werde", sagt Josefine Frankenhauser. Gleiches gilt für Yvonne Pesch, die sich selbst als Zwölf-Monats-Schnäppchenjägerin bezeichnet: "Ich habe heute einen freien Tag und wenn das eine oder andere Teil dabei ist, nehme ich das mit."

Bewusst auf Schnäppchenjagd

Irina Haverkamp hat für ihren Sohn nach bestimmten Sportsachen Ausschau gehalten. Sie sagt aber, dass die Markenware gar nicht so reduziert sei. Ein paar Schnäppchen zum täglichen Gebrauch hat sie dennoch entdeckt. Ähnlich erging es Marcus Benning: "Ein kleines Schnäppchen habe ich gemacht, aber ehrlich gesagt erschlägt mich das Überangebot fast."

Ganz bewusst nach günstigen Angeboten suchen Martina Sure und Alexandra Kückmann aus Soost. "Wir sind extra nach Düsseldorf gefahren um den ganzen Tag shoppen zu gehen", sagen sie. Seit 8.30 Uhr sind beide auf der Jagd nach dem besten Preis.

Die Verbraucherzentrale weist jedoch daraufhin, dass reduzierte Artikel häufig vom Umtausch ausgeschlossen sind. Reklamationen bei mangelhafter Ware sind berechtigt, solange beim Kauf nicht darauf hingewiesen wurde. Sein Geld zurück bekommt der Kunde aber meist nicht. Der Händler hat das Recht, die mangelhafte Ware zweimal zu reparieren oder einmal für Ersatz zu sorgen. Um nachzuweisen, wann und wo die Ware gekauft wurde, bleibt der Kassenbon das Wichtigste.

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