Düsseldorf Auf Bewährung: Polizei nimmt Intensivtäter erneut fest

Düsseldorf · Der 15-Jährige war schon als Kind kriminell. Ein Richter wollte ihm trotzdem eine Chance geben.

Er raubt und stiehlt, er setzt seine Beute in Alkohol und in Bordellen um und er hat einen Anwalt. Der Lebenslauf von Fekret S. liest sich wie der vieler Berufsverbrecher. Nur ist der gebürtige Mazedonier aus Flingern gerade erst 15 Jahre alt. Seit gestern wartet er in einer Zelle auf die Entscheidung eines Richters über seine Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, sie aufzuheben, weil der Jugendliche immer wieder gegen die Auflagen verstößt.

Die zweite Chance hatte er sich im Sommer vor dem Landgericht erstritten. Wäre es nach dem Urteil eines Amtsrichters gegangen, säße Fekret S. längst in Jugendhaft. Als Anführer einer Gang, die wochenlang ganz Flingern mit Einbrüchen in Atem hielt, war er zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Ein ungewöhnlich hartes Urteil für den damals 14-Jährigen, der zum ersten Mal vor Gericht stand. Dass es das erste Mal war, lag allerdings bloß daran, dass Fekret S. bei seinen früheren Straftaten noch nicht strafmündig war. Als 13-Jähriger hatte er sich vor dem Schreibtisch von Wolfgang Wierich im Sessel gefläzt und gesagt: "Ihr könnt mir gar nix."

Der Chef des Kommissariats für Jugendkriminalität hatte damals schon gesagt, für Fekrets Zukunft "fürchte ich das Schlimmste". Das war im Juli 2012, als die Kripo gerade die Einbrecherbande eines 19-Jährigen ausgehoben hatte. Fekret war einer der "Soldaten", die der selbst ernannte Bandenboss auf Diebestour schickte und denen er auch Gewalt angedroht haben soll. Fekret S. war von der Verhaftung seiner Kumpels offenbar nicht beeindruckt, pöbelte bei der Polizei herum ("Beweisen Sie mir doch mal was") und zog schon wenige Tage später selbst mit einer Gruppe von Schulschwänzern und anderen Gescheiterten zum Stehlen los. Vor allem Geld, Handys und Computer erbeuteten sie, den Erlös verprassten sie gerne auch mal im Bordell. Sogar ein 27-Jähriger gehörte zum Gefolge des kriminellen Kindes, das kurz nach seinem 14. Geburtstag gefasst und angeklagt wurde.

Im Prozess schwieg Fekret S. als einziger der vier Angeklagten, legte Berufung gegen das Urteil ein — und fand einen milden Richter beim Landgericht, der offenbar hoffte, die paar Wochen Untersuchungshaft hätten Fekret S. beeindruckt. Der versprach, künftig in die Berufsschule zu gehen und auch mehr auf seine Eltern zu hören — und das Jugendgericht wandelte die Haft- in eine Bewährungsstrafe um.

Doch Fekret S. ging nicht zur Schule, verbrachte die Nächte nicht zu Hause im Bett, sondern auf der Straße. Seine Eltern haben offenbar noch immer keinen Einfluss auf ihn. Jugendstaatsanwältin Dorit Waligura informierte das Gericht. Ein Jugendrichter bestellte Fekret S. zu sich, redete ihm ins Gewissen. Doch auch das nützte nichts. Mehrfach trat S., der im September 15 Jahre alt geworden ist, wieder polizeilich in Erscheinung, mit kleineren Vergehen, einmal wurde er beim Autofahren erwischt. Waligura beantragte die Aufhebung der Bewährung. Und damit er sich dem damit verbundenen Verfahren nicht entzieht, erließ der Jugendrichter einen so genannten Sicherungshaftbefehl.

"Er hat alle helfenden Hände ausgeschlagen, die sich ihm anboten", sagt Wolfgang Wierich. Sein Kommissariat reagierte blitzschnell auf die neue Entwicklung: Auf dem Weg zum Dienst sahen zwei Polizisten aus dem Einsatztrupp Jugend am Montag Fekret S. aus der Straßenbahn steigen. Die beiden Beamten parkten ihren Privat-Pkw flugs um die Ecke, nahmen den alten Bekannten fest. Der wird nun hinter Gittern bleiben, bis ein Gericht entschieden hat, ob die Bewährung aufgehoben wird. Wenn ja, muss Fekret S. die Jugendstrafe von zwei Jahren verbüßen.

(RP)
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