Düsseldorf Arzt soll 30.000 Euro Schmerzensgeld an Patientin zahlen

Düsseldorf · Weil ein Mediziner eine Patientin während der Behandlung einer Narbe mehrfach unsittlich berührt haben soll, muss er nun Schmerzensgeld zahlen und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 67-Jährige behauptet, er habe lediglich die Chakra-Punkte der Frau berührt, um ihre Schmerzen zu lindern.

Mit 30.000 Euro Schmerzensgeld muss ein Mediziner (67) jetzt eine Patientin (41) entschädigen, die er 2011 im Rahmen einer Behandlung zwei Mal sexuell missbraucht hat. So urteilte gestern das Amtsgericht und verhängte zudem 18 Monate Bewährungsstrafe gegen den Arzt. Mit Rücksicht auf die überlange Verfahrensdauer, die der Angeklagte nicht zu vertreten habe, gelten fünf Monate der Strafe jetzt bereits als verbüßt. Von einem Berufsverbot, das der Staatsanwalt außerdem gefordert hatte, hat der Richter jedoch abgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vehement hat sich der Angeklagte seit Prozessbeginn Anfang November gegen jeden Vorwurf des Missbrauchs der Patientin gewehrt. Die Frau habe ihn vor mehr als fünf Jahren zu einer Narbenbehandlung am Steißbein aufgesucht, er habe nach Absprache mit ihr lediglich so genannte Chakra-Punkte an ihrem Körper berührt, um Schmerzen der Frau zu lindern. Zu Übergriffen sei es dabei nicht gekommen.

Seine besondere Behandlungsmethode beschrieb er vor Gericht als Mischung aus Neuraltherapie, klassischer Medizin, Homöopathie und Naturheilkunde. Und dass er bei der Behandlung dieser Patientin schwer geatmet und auch einen roten Kopf bekommen hatte, liege nicht an sexueller Erregung, sondern daran, dass die Frau übergewichtig gewesen sei. Die 41-Jährige hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aber ihre Vorwürfe gegen den Angeklagten wiederholt. Demnach habe er sie bei zwei Behandlungsterminen mehrfach unsittlich berührt, während sie sich "völlig hilflos ausgeliefert" gefühlt habe, "wie gelähmt" gewesen sei und sich "nicht getraut habe, mich zu bewegen". Als Folge der Übergriffe habe sie unter Depressionen gelitten, sogar unter Suizidgedanken.

Der Mediziner blieb trotzdem dabei, nur die Chakra-Punkte der Frau berührt zu haben, ohne die Patientin je sexuell zu missbrauchen. Der Staatsanwalt und der Richter waren jedoch von der Schuld des 67-Jährigen überzeugt. Die Freiheitsstrafe gegen den Mediziner wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit aber auf fünf Jahre festgesetzt, in denen sich der Angeklagte nicht die kleinste Verfehlung mehr leisten darf. Zudem soll er die 41-Jährige jetzt mit 30.000 Euro entschädigen.

Ob der Angeklagte diesen Richterspruch per Berufung vor dem Landgericht anfechten will, ist derzeit noch unklar.

(wuk)
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