Entscheidung des Düsseldorfer Sozialgerichts Arzt darf Kassenpatienten nicht abweisen

Düsseldorf (dto). Diese Entscheidung des Düsseldorfer Sozialgerichts dürfte Kassenpatienten erfreuen: Demnach sind Ärzte nicht berechtigt, Kassenpatienten wegen wegen Budgetüberschreitung nur auf Privatrechnung zu behandeln oder Leistungen gänzlich zu verweigern. Eine solche Entscheidung wurde bereits im Sommer 2004 getroffen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Ein Augenarzt hatte laut Sozialgericht seine Praxis so organisiert, dass Patienten, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, nur sehr langfristig Termine erhielten. Stammpatienten seien bevorzugt worden. Dabei konnte nach Angaben des Sozialgerichts der Eindruck entstehen, dass Privatpatienten immer zeitnah einen Termin bekommen hatten.

Das Düsseldorfer Sozialgericht hatte zwar die Disziplinarverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung gegen den Augenarzt aufgehoben. Gleichzeitig stellte es aber klar, dass der Arzt Kassenpatienten uneingeschränkt behandeln müsse, soweit es seinen Möglichkeiten entspreche. Gegen die Entscheidung sei Berufung zum Landessozialgericht eingelegt worden.

(ap)
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