Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf Geschwisterstreit der Arag-Erben

Düsseldorf · Der Düsseldorfer Arag-Konzern verklagt die Schwester des Firmen-Chefs auf rund 23.500 Euro. Sie soll nach dem Tod der Mutter die konzerneigene Wohnung in Düsseltal nicht rechtzeitig geräumt haben.

 Da eine Einigung – wie schon im früheren Erbstreit ums Testament des Vaters – auch hier nicht gelang, geht der Prozess weiter.

Da eine Einigung – wie schon im früheren Erbstreit ums Testament des Vaters – auch hier nicht gelang, geht der Prozess weiter.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Streit der Arag-Erben Paul-Otto Fassbender und seiner Schwester Petra geht weiter. Im Jahr 2019 hatte das Oberlandesgericht der klagenden Petra Fassbender rund 3,5 Millionen Euro als Ersatz für Firmenanteile zugesprochen, doch das war nach 35 Jahren Familienfehde bloß ein Zwischenergebnis.

Längst tobt unter den Geschwistern nun der Streit um das Erbe der im September 2015 gestorbenen Mutter. Am Montag gab es dazu beim Landgericht einen Zivilprozess, der ein Schlaglicht auf den familiären Unfrieden wirft: Der Arag-Konzern verklagt die Schwester des Firmen-Chefs auf rund 23.500 Euro, weil sie nach dem Tod der Mutter die konzerneigene Wohnung in Düsseltal nicht rechtzeitig geräumt habe. Unentgeltlich stand jene Luxuswohnung seit Ende der 1960er Jahre „Ex-Vorstands-Mitgliedern“ zur Verfügung, wie der Richter vorsichtig formuliert.

Tatsächlich durfte nach dem Tod des Konzerngründers im Jahre 1972 seine Gattin dort weiter kostenfrei leben. Als sie selbst dann im September 2015 starb, verlangte der Konzern die Räumung bis Mitte November. Frei waren die Räume erst im September 2016.

Für die Zwischenzeit fordert der Konzern nun „Nutzungsausfall“, denn bei rechtzeitiger Räumung hätte man die Wohnung für 8000 bis 9000 Euro monatlich vermieten können. Hier hakte der Richter ein: Bis zum Tod der Fassbender-Mutter habe der Konzern die Wohnung ja nicht vermietet, sondern gratis überlassen – „das war immer ein Verlustgeschäft“. Nun entgangene Miete einzufordern, sei „rechtlich problematisch“.

Zumal der Anwalt der Paul-Otto-Schwester betonte, sie „wusste von der ganzen Geschichte nix“, hatte zu einem Safe in der Wohnung weder den Code noch eine Ahnung davon, was dort eingeschlossen war.

Wie sie die Wohnung hätte räumen sollen – und ob sie dafür nicht berechtigterweise ein Jahr Zeit gehabt hätte, sei unklar. Da eine Einigung nicht vor Gericht gelang, geht der Prozess weiter.

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