Nach Kontrolle in Düsseldorf Apothekerin sollte 1000 Euro für zehn Minuten Abwesenheit zahlen

Düsseldorf · Muss eine Apothekerin einen Vertreter suchen, wenn sie kurz außer Haus ist – auch wenn ihre Angestellten im Geschäft sind? So ist es zwar vorgeschrieben. Doch gegen eine deshalb von der Stadt verhängte Geldbuße setzte sich eine Düsseldorferin vor Gericht zur Wehr.

 Das Gericht stellte das Verfahren gegen die Apothekerin „ausnahmsweise“ ein.

Das Gericht stellte das Verfahren gegen die Apothekerin „ausnahmsweise“ ein.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Mit 100 Euro Bußgeld für jede einzelne Minute, die sie nicht in ihrer Apotheke war, sollte eine 56-jährige Inhaberin zur Kasse gebeten werden. Insgesamt 1000 Euro für zehn Minuten Abwesenheit plus städtische Verwaltungsgebühren wollte die Apothekerin aber nicht zahlen und legte Widerspruch ein. Am Freitag kam es zur Verhandlung im Amtsgericht, wo sie betonte, dass sich bei einer Apotheken-Kontrolle im Oktober 2019 mehrere qualifizierte Fachangestellte in ihrem Geschäft befunden hätten.

Laut Vorschrift muss aber stets ein Apothekenleiter vor Ort sein –  oder ein gleichrangiger Vertreter. Der 56-Jährigen erschien das lebensfremd. Letztlich hat der Richter der Apothekerin die Buße komplett erlassen – „aber nur ausnahmsweise“, wie er betonte.

Die Geschäftsinhaberin sah sich an jenem 4.Oktober in einer Zwickmühle: Ausgerechnet kurz vor diesem Brückentag seien bei Bauarbeiten in jenem Stadtteil wichtige Kabel beschädigt und fast alle elektronischen Verbindungen lahm gelegt worden. Für dringende Geldgeschäfte (in der Bankfiliale direkt neben ihrer Apotheke) habe sie also für zehn Minuten ihren Betrieb verlassen.

„Sollte Sie sich dafür erst einen anderen Apotheker als Vertreter holen?“, fragte ihr Verteidiger jetzt im Prozess. Und gab zu bedenken, dass die 56-Jährige zum Beispiel bei einer Unpässlichkeit oder bei einem Toilettengang ja auch nicht permanent hinterm Tresen stehen könne, um ihre Aufsichtspflicht auszuüben. „Aber dann ist sie wenigstens noch innerhalb der Apotheke“, hielt eine Amtsvertreterin dagegen.

Der Verteidiger schlug vor, die Situation „praxisnah“ zu bewerten: „Wenn ein Apotheker mal muss, dann macht doch niemand das Geschäft gleich zu!“ Dass mehrere Fachkräfte in der Apotheke der 56-Jährigen bei der damals nicht angemeldeten Amts-Kontrolle angetroffen worden waren, spielt für die Vorschriften streng genommen keine Rolle. Demnach müsse nämlich stets ein Apothekenleiter vor Ort sein – oder der Inhaber muss einen anderen Apotheker als Vertreter bestellen. Das gilt formell sogar bei kurzer Abwesenheit.

Dem Richter erschien dieser Fall aber wohl als grenzwertig. Er entschloss sich, das Verfahren gegen die Apothekerin jetzt einzustellen und ihr damit die 1000 Euro Buße samt Gebühren zu erlassen.

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