Kinder in Düsseldorf Kinderlärm ist Anlass für Beschwerde

Ludenberg · Eine Anwohnerin des Spielplatzes am Ratinger Weg wendet sich an die Stadt. Die sagt, laut Bundesimmissionsschutzgesetz sei Lärm von Kindern zu dulden.

 Der neue Spielplatz am Ratinger Weg mit Kletterparkour, Doppelschaukel, Hängematte, Doppelreck und Rutsche wird von Kindern und Eltern gleichermaßen gut angenommen.

Der neue Spielplatz am Ratinger Weg mit Kletterparkour, Doppelschaukel, Hängematte, Doppelreck und Rutsche wird von Kindern und Eltern gleichermaßen gut angenommen.

Foto: Marc Ingel

Im Anregungs- und Beschwerdeausschuss am kommenden Mittwoch, 7. Oktober, wird die Eingabe einer Anwohnerin des Ratinger Wegs behandelt, die Präzedenzcharakter für ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft haben könnte. Es geht um Lärm – und zwar den von Kindern, die auf einem Spielplatz toben. Der Spielplatz am Ratinger Weg, der in seiner jetzigen Größe und mit neuer Ausstattung erst in diesem Frühjahr freigegeben wurde, war zuvor in einen Dornröschenschlaf gefallen und kaum noch als solcher wahrnehmbar. Als jedoch der Waldspielplatz auf der anderen Seite der Bergischen Landstraße wegen des Baus eines Regenrückhaltebeckens aufgegeben wurde, entschied sich die Stadt, den Spielplatz am Ratinger Weg aufzuwerten.

Die Einsenderin spricht nun von einer „Dauerbeschallung von 9 bis 23 Uhr“, statt der erlaubten zehn würden sich den ganzen Tag über bis zu 80 Personen auf dem Spielplatz aufhalten, außerdem sei der Spielplatz viel zu dicht am Wohngebiet gebaut worden. „Die überlaute Rutsche, auf der die Kinder gerne Trommel spielen, hört sich jedes Mal an wie ein Donnerschlag“, erklärt sie. Und: „Seit der Eröffnung kann ich kein Fenster mehr öffnen und mich auch nicht auf dem Balkon aufhalten, da der Lärm unerträglich ist.“

Ob dem Ansinnen der Anwohnerin gefolgt wird, darf jedoch bezweifelt werden, denn die Verwaltung hat im Vorfeld eine ausführliche Stellungnahme vorbereitet. In der erklärt Nicole Haas vom Gartenamt unmissverständlich: „Es bleibt nicht aus, dass Kinder auch mal laut sind und Spielgeräte anders nutzen, als eigentlich vorgesehen.“ Geräusche, die von spielenden Kindern ausgehen, seien laut Paragraf 22 (Absatz 1a) des Bundesimmissionsschutzgesetzes – anders als Motorengeräusche – aber kein Lärm im Sinne von schädlichen Umwelteinwirkungen und nach dem Toleranzgebot des Gesetzes zu dulden. Eine Begrenzung der Nutzerzahl auf den Spielplätzen gebe es zudem nicht.

Hinzu komme, dass das Jugendamt im Frühjahr 2019 (Servicestelle Partizipation) gemeinsam mit dem Gartenamt eine zweistufige Beteiligung durchgeführt habe. Dafür seien die Kitas und Schulen im Umfeld angesprochen worden, außerdem hätten auch eine Anwohnerin und ein Anwohner Interesse an der Partizipation bekundet. „Beide wurden zu den Beteiligungsterminen eingeladen, sind jedoch am Ende nicht erschienen“, so Haas. Die entsprechende Entwurfsplanung des Gartenamtes hätten schlussendlich dann nicht nur Bezirksvertretung und Spielplatzkommission gutgeheißen, sondern eben vor allem auch die Kinder.

Die Resonanz aus der Bevölkerung sei im Anschluss positiv gewesen, „der Spielplatz wird sehr gut angenommen und für seine Vielseitigkeit und Aufenthaltsqualität gelobt. Das Jugendamt hat mehrere Briefe und Mails mit sehr positiven Rückmeldungen von Anwohnern erhalten“, erklärt die Mitarbeiterin des Gartenamtes.

Die angesprochene Rutsche sei ein ausdrücklich von den Kindern gewünschtes Spielelement, die auch nur sehr geringe Geräusche erzeuge. „Wenn allerdings, wie beschrieben, mit den Fäusten und Füßen auf die Rutsche gehämmert wird, entstehen natürlich stärkere Geräusche“, räumt Haas ein. Ein Austausch des Gerätes würde jedoch unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen und dem Ergebnis der Kinderbeteiligung widersprechen. Das Gartenamt prüfe derzeit in Verbindung mit dem Hersteller der Rutsche Möglichkeiten einer Schallisolierung.

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