Düsseldorf Anwalt in der eigenen Kanzlei angegriffen

Düsseldorf · Fast drei Jahre nach dem Amoklauf eines angeblich betrogenen Mandanten durch zwei Anwaltskanzleien, bei dem es Anfang 2014 drei Tote gab, ging es beim Amtsgericht gestern wieder um einen Rachefeldzug eines Anwaltsklienten. Angeklagt war hier ein Lagerist (26), weil er einen Advokaten (41) in einer Innenstadt-Kanzlei im Oktober 2015 verprügelt und zusammengetreten habe. Wieder ging es um vermeintlich zu hohe Gebühren von 6500 Euro. Der Angeklagte gab die Attacke zu. Aber nach einem wuchtigen Kopfstoß des Angeklagten habe der Jurist "bloß tralala gemacht, sich auf den Boden gelegt, da hab' ich ihm beim Rausgehen gegen das Bein getreten!" Dafür verhängte der Richter nun acht Monate Bewährungsstrafe und 1000 Euro Schmerzensgeld an den Anwalt.

Eigentlich hatte der Angeklagte mit dem Strafverteidiger nur indirekt zu tun. Dieser Advokat war nämlich der Verteidiger von einem der Brüder des Lageristen bei einem umfangreichen Strafprozess vorm Landgericht. Der 26-Jährige und seine Familie fanden aber, der Advokat habe für ein vorab gezahltes Honorar von 6500 Euro nicht genug getan. Die Familie wollte ihn daher aus dem Prozess drängen. Rückforderungen des Honorars habe der Verteidiger aber ignoriert, sich bei Anrufen verleugnen lassen. "Ich wollte nur das Geld zurück haben", so der Lagerist gestern.

Bei einem abendlichen Besuch in der Kanzlei habe man ihn jedoch wieder abwimmeln wollen. Da zertrümmerte der Angeklagte die Glasscheibe der Eingangstür, packte den Anwalt laut Anklage am Kragen und streckte ihn mit Fausthieben gegen Kopf und Oberkörper nieder, trat auf ihn am Boden noch ein. Der Angeklagte behauptete, der Advokat habe ihn an beiden Handgelenken gefasst. "Er hat mich hundert Prozent zuerst angepackt!" Also habe er dem Juristen einen Kopfstoß versetzt, "das war aber nicht der Rede wert", so der Angeklagte. Weil der Anwalt jedoch gleich umgefallen sei und so getan habe, als sei er schwer verletzt worden, habe der Angeklagte "im Reflex" gegen den Strafverteidiger noch zugetreten, bevor er die Kanzlei verließ und in der Nähe festgenommen wurde.

In einer Gegenrechnung forderte der verletzte Advokat gestern nicht nur 1000 Euro Schmerzensgeld, sondern weitere 5300 Euro vom Angeklagten als Verdienstausfall, weil er nach der Attacke zwölf Tage nicht arbeitsfähig gewesen sei. Zugesprochen wurde dem verletzten Anwalt aber nur das Schmerzensgeld.

(wuk)
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