Bluttat in Düsseldorf und Erkrath Anwalt erfuhr im Flugzeug vom Tod des Kollegen

Düsseldorf · Nach dem Rachefeldzug mit drei Toten glaubt Staatsanwalt Christoph Kumpa an eine "Störung der Impulskontrolle". Yanquing T. galt in seiner Nachbarschaft als aggressiv.

 Staatsanwalt Christoph Kumpa erläutert die Hintergründe.

Staatsanwalt Christoph Kumpa erläutert die Hintergründe.

Foto: End

Der Düsseldorfer Anwalt Martin Lauppe-Assmann war auf Reisen, als in seiner Kanzlei am Höherweg eine Kollegin und ein Kollege von dem 48-jährigen Yanquing T. getötet wurden. Dass auch der zunächst überlebende Anwalt Bernhard L. an seinen Verletzungen gestorben war, erfuhr der Chef der Kanzlei auf dem Rückflug nach Deutschland, hieß es gestern auf seiner Facebook-Seite. Eine Partnerin bat dort für ihn um Rücksicht: "Ich bitte euch für ihn — so lieb es auch von allen gemeint ist — nicht mit Nachrichten zu bombardieren, in Ruhe ankommen zu lassen. Das ist der größte Freundschaftsdienst, den ihr ihm jetzt erweisen könnt." Die Kanzlei war Ziel des Amokläufers gewesen, weil er sich von der dort arbeitenden Anwältin Ulrike F. (einer früheren Staatsanwältin) schlecht vertreten fühlte.

In seiner Nachbarschaft galt Yanquing T. als gewaltbereit und unberechenbar, berichtete jetzt einer der Anwohner der Derflingerstraße in Rath. Der Mann muss es wissen: Er hatte sich vor zwei Jahren über Lärm aus der Wohnung des T. beschwert und war von ihm daraufhin angegriffen worden. T. verletzte ihn mit einer Gartenharke durch Schläge auf den Kopf. Das brachte ihm eine Verurteilung wegen Körperverletzung ein.

Die Zweite übrigens: Die andere Straftat war die in Goch, aus der sich ein weiterer Prozess und die Bluttat entwickelten, die jetzt drei Menschen das Leben kostete. Der 48-Jährige, aus China stammende Mann hat zuletzt sein Geld mit einer Pizzeria in Rath verdient. Vor zwei Jahren versuchte er sich aber auch schon mal als Großhändler: Als in China das Misstrauen groß war gegen Milchprodukte für Kinder, kauften Chinesen, wenn möglich, in Europa die Kindernahrung. T. soll damals versucht haben, mit einem solchen Handel Geld zu verdienen. Dass der Mann immer wieder regelrecht ausrastete, wird von Staatsanwalt Christoph Kumpa als "Störung der Impulskontrolle" gewertet.

Aber man hält ihn deshalb noch nicht für schuldunfähig. Näheres zu dieser Frage soll ein Gutachten bringen, das auf jeden Fall erstellt werde. Der Haftbefehl, der erlassen wurde, lautet auf zweifachen Mord, auf mindestens einen versuchten Mord (man geht davon aus, dass T. den zufällig abwesenden Anwalt Guido Wacker aus Erkrath auch töten wollte), auf Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung und auf schwere Brandstiftung.

(RP)
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