"Mangels hinreichenden Tatverdachts" Anwälte: Ermittlungen gegen Erwin eingestellt

Düsseldorf (ddp). Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat das wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Düsseldorfs Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) und dessen Frau eingestellt. Erwins Anwälte teilten am Dienstag in Essen mit, die Ermittlungen seien "mangels hinreichenden Tatverdachts" eingestellt worden.

Man gehe aber davon aus, dass die Finanzbehörde jetzt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit prüfen werde, hieß es weiter. Dabei werde als Ergebnis herauskommen, dass dies nicht der Fall sei. Berichten zufolge hatte die Staatsanwaltschaft geprüft, ob das steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaar Zinserträge aus den Jahren 1998 bis 2000 von umgerechnet rund 90.000 Euro dem zuständigen Finanzamt Düsseldorf Nord nicht gemeldet hatte. Offiziell hatte die Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen mit Bezug auf das Steuergeheimnis keine Stellung genommen.

Informationen der Rheinischen Post zufolge, nach denen es zwischen den Steuerbehörden und der Staatsanwaltschaft Diskussionen über den Fall Erwin gibt, scheinen sich unterdessen zu bestätigen. Erwins Rechtsbeistand Thomas Hermes geht davon aus, dass die Finanzbehörde prüft, ob sich das Ehepaar Erwin ordnungswidrig verhalten hat. Hermes: "Wenn ein solches Verfahren eingeleitet würde, ginge es auch ergebnislos aus."

Die Steueraffäre um Düsseldorfs Oberbürgermeister beschäftigt am Mittwoch den Rechtsausschuss des Landtags. Justizminister Wolfgang Gerhards will zu dem Vorwurf Erwins Stellung nehmen, dass das jetzt eingestellte Ermittlungsverfahren politisch motiviert gewesen sei.

(afp)
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