Florapark-Mord Anklage gegen Zeugin?

Düsseldorf · Die am 11 März gesprochenen Urteile über die Mörder von Hans Will sind rechtskräftig. Martin K. hat die Frist verstreichen lassen, in der ein Revisionsantrag hätte gestellt werden müssen. Sein Komplize Simon T. hatte noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel verzichtet.

 Bei der Tat im Sommer 2008 war ein früherer Lehrer getötet worden.

Bei der Tat im Sommer 2008 war ein früherer Lehrer getötet worden.

Foto: RP, Werner Gabriel

Staatsanwalt Andreas Stüve wartet nun auf das schriftliche Urteil. Das könnte als Grundlage zu einer weiteren Anklage im Fall Will dienen — gegen die damalige Freundin Simon T.s, die nach dem Mord Martin K. ein falsches Alibi gab. Die damals 16-Jährige hatte mit den späteren Mördern und ihrem Opfer am 2. August 2008 im Florapark getrunken, war dann — so ihre Aussage — zum Austreten im Gebüsch verschwunden, als ein Streit zwischen Martin K. und Will eskalierte.

Sie will einen Schlag gehört haben und zurück gerannt sein, "Aufhören" geschrien haben, doch K. habe "ganz gemütlich" eine Parkbank aus ihrer Verankerung gerissen. Das Gesicht an der Brust ihres Freundes Simon vergraben, will Jessica nur gehört haben, wie die Bank auf Wills Kopf krachte. Danach ließ sie sich von den Tätern nach Hause bringen, die zum Tatort zurück kehrten und den schwer verletzten Hans Will erst in den Teich warfen und später mit 26 Messerstichen töteten.

Jessica wurde zuhause über jeden Schritt der beiden am Telefon informiert. Die Polizei zu alarmieren sei ihr nicht in den Sinn gekommen, sagte die junge Frau, die sich inzwischen zur Familienhelferin ausbilden lässt, vor Gericht. Jetzt könnte ihr selbst ein Prozess wegen unterlassener Hilfeleistung bevorstehen.

(RP)
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