Rotlicht-Skandal in Düsseldorf Anklage gegen acht Verdächtige erhoben

Düsseldorf · Der Düsseldorfer Rotlicht-Skandal sorgte im vergangenen Jahr für Aufsehen. Reihenweise sollen Freier betäubt worden sein, um ihre Kreditkarten zu plündern. Nun ist Anklage erhoben worden. Allerdings nicht gegen Bert Wollersheim.

Rotlicht-Razzia Düsseldorf – die Beweismittel
7 Bilder

Rotlicht-Razzia Düsseldorf – die Beweismittel

7 Bilder
Foto: dpa, Daniel Naupold

Im Düsseldorfer Rotlicht-Skandal hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen acht Verdächtige erhoben. Das bestätigte der Kölner Rechtsanwalt Abdou Gabbar am Dienstag.

"Rotlicht"-Größe Bert Wollersheim sei nicht dabei. In Düsseldorfer Bordellen sollen Freier reihenweise mit K.o.-Tropfen, Kokain-Mixturen und anderen "bewusstseinstrübenden Mitteln" willenlos gemacht worden sein, um ihre Kreditkarten zu plündern.

Bei einer eigens eingerichteten Telefon-Hotline hatten sich sogar etwa 50 mutmaßliche Geschädigte, auch aus Übersee, bei der Polizei gemeldet. Die Rotlicht-Betriebe wurden von der Stadt Düsseldorf im Juli für mehrere Monate geschlossen und konnten erst mit neuer Geschäftsführung wieder öffnen. Zeitweise saßen neun Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Die Düsseldorfer Rotlicht-Größe Bert Wollersheim kam im August wieder auf freien Fuß. Die Ermittlungen hatten ihn entlastet. So soll er einen Mitarbeiter wegen des K.o.-Tropfen-Verdachts gefeuert haben, der dann von Thomas M. wieder eingestellt worden sein soll.

Die Staatsanwaltschaft greife in ihrer 633 Seiten starken Anklageschrift auf eine "hochgradig abstruse Rechtskonstruktion" zurück, sagte Verteidiger Gabbar. So werde dem einstigen Chef der Bordell-Kette, Thomas M., eine "mittelbare Täterschaft" zur Last gelegt. "Das ist eine Schreibtischtäter-Konstruktion, die man aus SED- und NS-Prozessen kennt." Bei einem wichtigen Zeugen der Anklage handele es sich zudem um einen notorischen Lügenbold, sagte Gabbar.

Gabbars Mandant Oguz G. sitzt derzeit wie Thomas M. in Untersuchungshaft. Der Verteidiger wies darauf hin, dass der gegen G. verhängte Haftbefehl zwischenzeitlich vom Landgericht aufgehoben worden war, weil das Gericht keinen dringenden Tatverdacht gesehen habe. Das Oberlandesgericht hatte ihn aber wieder in Kraft gesetzt und G. "eine Woche vor Weihnachten" erneut hinter Gitter geschickt.

Das Oberlandesgericht sah im Dezember dringende Anhaltspunkte, dass Bordell-Mitarbeiter finanzkräftigen Kunden heimlich Kokain, Medikamente oder K.o.-Tropfen verabreichten. Teilweise sollen die Kredit- oder Scheckkarten bis ans Limit belastet und mehrere 10 000 Euro abgebucht worden sein. Einzelne, noch benommene Kunden sollen nach dem Erwachen unter der Drohung, man werde sie sonst nicht gehen lassen, weitere Zahlungen geleistet haben.

Thomas M. habe die Geschäftspolitik bestimmt, befand das OLG. Er stehe im Verdacht, selbst aktiv daran mitgewirkt und Mitarbeiter angewiesen haben, Gäste "auszunehmen".

(lnw/ila/top/csi/das)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort