Angriff im Hauptbahnhof Düsseldorf Zivilcourage zeigen - So verhält man sich richtig

Düsseldorf · Am Düsseldorfer Hauptbahnhof hat ein 28-Jähriger seine Verlobte geohrfeigt und wurde dann von zwei Männern angegriffen. Wir haben mit der Polizei über die Grenze zwischen Zivilcourage und Selbstjustiz gesprochen.

 Angriff auf offener Straße (Symbol).

Angriff auf offener Straße (Symbol).

Foto: dpa/A3542 Karl-Josef Hildenbrand

Zivilcourage ist wichtig, doch man darf den Einsatz für andere auch nicht übertreiben. Peter Werkmüller ist der Leiter der Düsseldorfer Kriminalprävention und warnt vor allem davor, sich selber in Gefahr zu bringen. Am Dienstagabend haben zwei Männer am Düsseldorfer Hauptbahnhof gesehen, wie ein 28-Jähriger seiner Verlobten (55) ein Ohrfeige gab und reagierten mit Schlägen und Tritten. Es wurden Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.

Wir geben Antworten auf die Frage, wie man man sich richtig verhält.

Wo verläuft die Grenze zwischen Zivilcourage und Selbstjustiz?

„In dem Moment, wo ich eingreife“, sagt Peter Werkmüller. „Wir als Polizei propagieren, dass man helfen soll, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Denn es nutzt ja nichts, wenn wir dann zwei statt einem Opfer haben.“

Das sind die Grundregeln in einer brenzligen Situation:

  • Die Polizei rufen und auch den Täter darauf aufmerksam zu machen, dass man das getan hat.
  • Andere zur Mithilfe auffordern und zeigen: wir sind hier, wir sehen was du tust.
  • Die Tätermerkmale einprägen.
  • Sich als Zeuge zur Verfügung stellen.

Wann sollte man eingreifen?

Jede Situation ist ein Einzelfall und wird von jedem individuell bewertet– auch abhängig von der eigenen Statur. „Wir raten nicht, dass man dazwischen gehen sollte. Aber ich kann verstehen, wenn jemand das Gefühl hat, ich muss eingreifen, weil sonst noch mehr passiert. Man muss sich im Klaren sein, dass man ein Risiko eingeht“, betont Werkmüller. „Wenn man eingreift, dann zuerst die Polizei rufen, damit Unterstützung unterwegs ist. Und dann auch andere dazu holen.“

Was darf man? Wo hört Notwehr auf?

Rechtlich ist das ein heikles Thema und lässt sich kurz so erklären: Eine durch Notwehr beziehungsweise Nothilfe – also wenn man selbst für jemand anderes eingreift – gerechtfertigte Handlung ist nicht rechtswidrig und nicht schuldhaft. Gerechtfertigt ist der Eingriff bis der Täter vom Opfer ablässt. Wenn der Täter wegläuft, darf man ihn nicht angreifen, das ist nicht mehr verhältnismäßig – ebenso wenig, wenn man ihn zu einem späteren Zeitpunkt wiedertreffen sollte. Wenn man bei der Notwehr über das Ziel hinaus schießt und beispielsweise in Panik den am Boden liegenden Täter noch einmal tritt, dann kann man dafür in Regress genommen werden. Wenn man die Grenzen klar überschreitet, ist es eine Straftat. Einen auf frischer Tat ertappten Täter darf man bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Auch hier rät Peter Werkmüller ganz klar zur Vorsicht. „Das sollte man sich gut überlegen. Ich kann zudem aus Erfahrung sagen, dass häufig verbales Eingreifen ausreicht.“

Und wenn ich nicht einschreite?

„Es gilt, dass man die Hilfe leisten muss, die zumutbar ist. Dazwischen zu gehen, ist in der Regel nicht zumutbar“, erklärt Werkmüller. Wenn man sich an die genannten Regeln halte, habe man seiner Pflicht genüge getan.

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