Prozess in Düsseldorf „Batman“ kam nicht zu seinem Prozess

DÜSSELDORF/ALTSTADT · Vergebens wartete das Amtsgericht auf einen 49-jährigen Angeklagten. Er soll in der Halloween-Nacht 2020 im Kostüm des Superhelden Batman durch die Altstadt gezogen sein – mit einer echte Machete im Gürtel. Eine Strafe gab es trotz Nichterscheinens.

 Obwohl der Angeklagte nicht zum Prozess erschien, erging ein Urteil.

Obwohl der Angeklagte nicht zum Prozess erschien, erging ein Urteil.

Foto: Keystone

„Batman“ hatte offenbar keine Zeit für seinen Gerichtstermin: Vergebens wartete das Amtsgericht am Dienstag auf einen 49-jährigen Angeklagten. Er soll in der Halloween-Nacht 2020 im Kostüm des Superhelden Batman durch die Altstadt gezogen sein – mit einer echte Machete im Gürtel, die er bei einem Türsteher an der Mühlenstraße angeblich auch noch drohend gezückt haben soll. Und bei seiner Festnahme kurz danach soll er sich mit aller Gewalt gegen Polizisten gewehrt haben. Dafür jetzt angeklagt, ließ er den Richter, die Staatsanwältin  und sieben Zeugen allerdings ins Leere laufen: Die Anklagebank blieb leer. Mit schriftlichem Strafbefehl wurden daraufhin zehn Monate Bewährungsstrafe gegen ihn verhängt plus 600 Euro als Auflage.