Düsseldorf Angeklagte gestehen Brandstiftung im Südpark

Düsseldorf · Mit Geständnissen der Angeklagten ist gestern der Landgerichtsprozess gegen zwei Männer fortgesetzt worden, denen Serienbrandstiftungen in Gartenlauben, Wohnhäusern, Fabrikhallen und an Müllcontainern vorgeworfen werden.

Von April bis Juni 2013 sollen die beiden (21/ 24) aus Langeweile und Faszination für Feuer bedenkenlos zehn Brände gelegt und auch den Bioladen der Werkstatt für angepasste Arbeit im Südpark in Schutt und Asche gelegt haben. Brummelnd räumten beide die Tatdetails gestern ein. Doch ihre Motive und die Art ihrer Freundschaft will das Gericht erst im Prozessverlauf hinterfragen.

Nach RP-Informationen spielt das Verhältnis der Angeklagten eine prozessentscheidende Rolle. Denn für den 21-Jährigen geht es darum, ob er nach dem (milderen) Jugendrecht beurteilt wird, falls er Reifeverzögerungen aufweist. Nach der Trennung seiner Eltern und gewalttätigen Exzessen war er als Minderjähriger schon vielfach in Jugendschutzeinrichtungen gelandet, sah im Mitangeklagten dann womöglich den älteren Bruder, den er nie hatte — und habe sich angeblich nur deshalb den Straftaten des Älteren angeschlossen. Psychiatrische Gutachter sollen demnächst erläutern, ob dies bloß eine Verteidigungsstrategie ist, oder doch mehr. Der Ältere gab gestern an, er sei als Kind hyperaktiv gewesen, habe sich mit 16 dann gegen die Einnahme von Tabletten wegen ADHS gewehrt, habe deshalb mit seiner Familie gebrochen und sich letztlich von Bielefeld auf den Weg nach Düsseldorf gemacht, wo er sich als Altstadtkellner verdingte. Er gab zu, im Nebenjob als Wachmann nachts auf Streifengang erste Feuer in einem Baucontainer gelegt zu haben. Wenig später sei er gemeinsam mit dem 21-Jährigen wochenlang auf Fahrrädern durch die Stadt gestreift, habe Gelegenheiten zum Zündeln gesucht. Einmal legte das Duo spätnachts ein Feuer im Dachboden eines Mehrfamilienhauses. Das Dach brannte nieder, die Hausbewohner konnten von der Feuerwehr gerade noch evakuiert werden. Woher die Angeklagten sich kennen, wer von ihnen federführend war und wer nur Mitläufer, wie viel Alkohol sie in den Tatnächten getrunken hatten, was sie zu ihren Brandstiftungen trieb und welche Vorstellungen sie hatten, wenn sie nachts ein Wohnhaus anzündeten — das alles will das Gericht aber erst an einem der nächsten Prozesstage erfahren.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort