Düsseldorf Angehörige bei Trauerfeier wüst beschimpft
Düsseldorf · Gemäß einer Strafvorschrift, die sogar altgediente Amtsrichter bloß vom Hörensagen kennen, ist eine Frau jetzt verurteilt worden. Wegen "Störung einer Bestattungsfeier" soll die 48-Jährige laut schriftlichem Strafbefehl 900 Euro zahlen.
2014 war sie zornbebend in die Kapelle des Gerresheimer Friedhofs gestürmt, hatte dort die Hinterbliebenen einer frisch verstorbenen Rentnerin als "Schweine" beschimpft, war dafür auch wegen Beleidigung angezeigt worden. Gegen die Strafe kann sie aber noch Einspruch einlegen. Dann müsste eine Richterin den Fall öffentlich ganz neu aufrollen.
Von der tiefen Trauer über den Tod ihrer Freundin völlig übermannt, hatte die 48-Jährige laut Geständnis jede Beherrschung verloren, hatte sich an jenem Novembermittag den Zutritt zur Friedhofskapelle erzwungen und Angehörige, Freunde, Nachbarn und Bekannte der Toten laut beschimpft. Jahrelang, so gab sie hinterher an, habe sie für diese Verstorbene alles getan, habe für die wesentlich ältere Freundin eingekauft, ihr auch im Haushalt geholfen, während deren Familie und die Trauergäste "nur auf das Erbe aus" gewesen seien. Darüber zutiefst empört, zumal sie mit einem Sohn der Verstorbenen auch ein Jahr lang als Partnerin zusammen war, habe sie am Tag der Trauerfeier einfach nicht an sich halten können.
Ihr sei bewusst gewesen, dass sie während der Trauerfeier für ihre Freundin unerwünscht gewesen sei, aber durch die Situation und ihre Trauer sei sie "völlig überfordert" gewesen. Als besonders demütigend habe sie empfunden, gewaltsam aus der Kapelle rausgeschmissen zu werden. An Schimpfworte oder gar Beleidigungen habe sie keine Erinnerung mehr. Doch noch am Beerdigungstag hatte ihr Ex-Freund und Sohn der Toten eine Strafanzeige gegen die 48-Jährige erstattet.
Laut Gesetz können für die absichtliche oder wissentliche Störung einer Bestattungsfeier (wozu auch Beerdigung, Einäscherung oder Leichenzug zählen) bis zu drei Jahre Haft verhängt werden oder eine Geldstrafe. Gegen die Frau, die nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wurden 30 Tagessätze à 30 Euro verhängt. Ob sie gegen das Urteil vorgeht, ist noch ungewiss.