Kinderrechte im Grundgesetz Düsseldorfer Frauenunion will keine neuen Kinderrechte

Düsseldorf · Die Christdemokratinnen fürchten einen übergriffigen Staat, der den Eltern ihre Rolle streitig macht. Völlig anders sieht das der Kinderschutzbund.

 Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gewinnt an Fahrt.

Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gewinnt an Fahrt.

Foto: Stiftung Mittagskinder

Die Düsseldorfer Frauenunion (FU) hält eine ausdrückliche Benennung von Kinderrechten im Grundgesetz für „überflüssig“. Das hat der Kreisvorstand der CDU-Gliederung einstimmig beschlossen. „Nach einer langen Diskussion haben wir gegen diese Verschiebung der Verantwortung und die Relativierung des Wertes der Familie und ihrer Rolle in der Gesellschaft gestimmt“, heißt es in dem von der FU-Vorsitzenden und CDU-Bundestagsabgeordneten Sylvia Pantel unterschriebenen Statement. Eine gesonderte Benennung dieser Rechte in der Verfassung suggeriere eine oberflächliche Kinderfreundlichkeit und schwäche dabei die natürliche Verantwortung der Eltern. Das Bundeskabinett hatte im Januar einen Referentenentwurf verabschiedet, der eine Ergänzung von  Artikel 6 des Grundgesetzes vorsieht. Dafür bedarf es im Bundestag einer Zwei-Drittel-Mehrheit.