Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf Richterin wehrt sich gegen Strafe

Düsseldorf · Eine Amtsrichterin sollte 5000 Euro wegen Betruges bezahlen. Es geht um einen angeblich zu Unrecht erhaltenen Familienzuschlag. Sie ist offenbar der Ansicht, sich korrekt verhalten zu haben.

Eine Krefelder Amtsrichterin will einen Schuldspruch in eigener Sache auf keinen Fall hinnehmen. Zu 5000 Euro Strafe wegen Betruges war die 36-Jährige Anfang des Jahres von einer Düsseldorfer Kollegin verurteilt worden, weil sie vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) fast 2.800 Euro zu viel kassiert hatte – ohne das zu melden. Dabei hatte sie laut Anklage eine besondere Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn und hätte auf den Fehler hinweisen müssen. Gegen Schuldspruch und Strafe zieht die Richterin jetzt aber per Berufung vors Landgericht. Am Freitag, 11.30 Uhr, beginnt ihr Prozess.

Rund anderthalb Jahre lang hat die Krefelder Richterin einen besonderen Familienzuschlag vom LBV erhalten, obwohl sie mit den Kindern ihres geschiedenen Mannes schon längst nicht mehr zusammen lebte. Von November 2016 bis April 2018 wurden dadurch 2790,94 Euro zu Unrecht an die 36-Jährige ausgezahlt. Das Geld ist inzwischen an das LBV zurückgeflossen, der finanzielle Schaden also behoben. Jetzt drängt die Richterin aber weiter auf einen Freispruch vom Vorwurf des Betruges.

In erster Instanz hatte sie als Angeklagte vor einer Kollegin des Düsseldorfer Amtsgerichts beteuert, der ganze Fall beruhe doch nur auf einem Missverständnis. Sie habe nach der Trennung vom Ehemann und dessen Kindern pflichtgemäß das LBV über ihren Umzug informiert. Nur sei das Schreiben dort offenbar nicht bei der richtigen Abteilung angekommen. Im Gegenzug hatte das LBV aber offenbar mehrfach versucht, mit ihr Kontakt aufzunehmen, um die Frage des Familienzuschlags zu klären. Das hatte die jetzt angeklagte Richterin aber ignoriert. Beim Amtsgericht gab sie dazu an, sie habe damals möglichst wenig Kontakt zu ihrem Ex-Mann haben wollen und sei der Auffassung gewesen, alles sei geklärt. Dass sie aber weiterhin den Zuschlag einstrich, ohne beim LBV auf eine Korrektur zu drängen, brachte ihr erst die Betrugsanklage ein, dann die Verurteilung zur erwähnten Geldstrafe.

Das will sie nicht hinnehmen. Sie ist offenbar der Ansicht, sich korrekt verhalten zu haben – und geht deshalb jetzt nicht nur gegen die Höhe der verhängten Strafe vor, sondern gegen den gesamten vom Gericht verhängten Schuldspruch.

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