Prozess vor Amtsgericht Düsseldorf Teurer Drohnenflug bei Abi-Feier

Düsseldorf · Um das Abi-Festival NRW 2018 zu fotografieren, ließ ein Geschäftsmann eine Drohne sogar noch in der Nacht über dem Feier-Gelände aufstiegen. Das sollte ihn jetzt 750 Euro Buße kosten wegen Verstoßes gegen die Luftverkehrsordnung.

Demnach ist nämlich der Betrieb einer Drohne nicht nur innerhalb von 100 Metern nahe einer Bundeswasserstraße (wie dem Rhein) verboten und nicht nur über Flughafengelände, sondern eben auch, wenn man ein solches Fluggerät nachts ohne Genehmigung aufsteigen lässt.

Der Protest des Kaufmanns gegen die Buße führte beim Amtsgericht Düsseldorf dennoch zu einem Teil-Erfolg: Der Betrag wurde reduziert und er darf ihn in Raten abstottern.

Im Prozess ließ sich der Kaufmann nicht blicken, sondern von seinem Anwalt vertreten. Der beteuerte, der 34-Jährige habe mit zwei Freunden gerade eine Firma gegründet für Event-Veranstaltungen. Und einer der ersten Aufträge bestand damals darin, jenes Abi-Festival zu betreuen.

Nur dazu habe der 34-Jährige gegen 21.15 Uhr noch eine Drohne in den Himmel steigen lassen. Doch die Polizei, die ihn auch auf Atemalkohol getestet hat, sorgte dafür, dass jene Drohne schnell wieder auf den Boden kam.

Weil die Event-Firma des 34-Jährigen aber angeblich kaum Gewinne abwirft, so der Anwalt, war die Richterin bereit, die Buße für den Drohnen-Nachtflug auf 500 Euro zu senken.

Rentabel war das für den Geschäftsmann immer noch nicht. Denn für den gesamten Abi-Festival-Auftrag habe die Event-Firma damals gerade mal 200 Euro Honorar erhalten, so der Verteidiger.

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