Prozess in Düsseldorf Spinnen-Schmuggler bekommt Nachlass

Düsseldorf · Ein Mann versuchte, mehr als 20 Vogelspinnen aus Brasilien über den Düsseldorfer Flughafen ins Land zu bringen. Ein Bußgeld wurde deshalb verhängt. Dagegen wehrte er sich - und bekam einen Nachlass.

 Eine Vogelspinne in einem Terrarium. (Symbolbild)

Eine Vogelspinne in einem Terrarium. (Symbolbild)

Foto: dpa-tmn/Daniel Maurer

Man wird mit seinen lieb gewonnenen Haustieren ja wohl noch auf Reisen gehen dürfen. Darauf pochte ein 49-jähriger Biologie-Assistent am Mittwoch beim Amtsgericht, protestierte zugleich gegen ein Bußgeld von 4700 Euro. Das war gegen ihn verhängt worden, weil er Mitte des Jahres aus Südamerika kommend fast zwei Dutzend lebende Goliath-Vogelspinnen über den Düsseldorfer Flughafen ins Land bringen wollte.

Dabei hätten die haarigen Tierchen an einer tierärztlichen Grenzkontrollstelle aber entsprechend dem Tierschutzgesetz überprüft werden müssen. Denn das musste sich der wissenschaftliche Assistent von der Richterin vorhalten lassen: Goliath-Vogelspinnen gelten in der EU nicht als klassische Haustiere. Doch genau als Haustiere halte er die Spinnen in seinem Haushalt, gab der Angeklagte an,

Als er dann nach Südamerika ausgewandert sei, habe er seine 22 haarigen Freunde eingepackt und mitgenommen. Privates Ungemach habe ihn im Juni 2018 aber zur Rückkehr bewegt: Da es seiner Mutter schlecht gegangen sei, sei er nach Deutschland zurückgekehrt. Und zwar mit allen seinen Haustieren im Gepäck.

Was man ausführen durfte, das müsse man doch wieder einführen können, meinte der 49-Jährige. Fakt ist jedoch: Da der Flug von Brasilien nach Frankfurt und dann nach Düsseldorf führte, hat der Spinnenfreund die Tierchen aus nicht-europäischem Ausland importiert, also hätten sie veterinärmedizinisch geprüft werden müssen.

Einen Nachlass gewährte die Richterin dem 49-Jährigen jetzt trotzdem. Sie senkte das Bußgeld von 4700 Euro auf 2700 Euro. Aber nicht, um das Spinnen-Faible des Tierfreundes zu fördern, sondern weil der Mann als wissenschaftlicher Assistent keine Stelle findet, also auf Arbeitslosengeld angewiesen ist.

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