Unterschlagung vor Amtsgericht Düsseldorf Polizei-Pförtner soll 100 Euro eingesteckt haben

Düsseldorf · Ein 55-jähriger Pförtner einer Polizeibehörde soll einen 100-Euro-Geldschein als Fundsache nicht abgegeben, sondern einfach eingesteckt haben. Wegen veruntreuender Unterschlagung ist er zur Zahlung von 3000 Euro verurteilt worden. Dagegen protestiert er jetzt.

Kurz vor Weihnachten 2017 hatte eine Passantin mittags einen grünen Geldschein auf der Straße gefunden. Laut bürgerlichem Gesetzbuch besteht grundsätzlich eine Ablieferungspflicht – es sei denn, der gefundene Gegenstand stellt einen Wert von weniger als zehn Euro dar.

Kurz danach kam die Finderin ihrer Meldepflicht nach, gab nach ihren Angaben den Fundschein beim Pförtner einer nahe gelegenen Polizeistelle ab. Stutzig wurde sie später, weil sie keinerlei Abgabebestätigung erhalten habe. Auch wollte der 55-Jährige von ihr angeblich weder Name noch Adresse wissen oder eine genaue Beschreibung der Fundstelle. Wenige Tage später fragte sie bei der Polizei nach, und die Sache kam heraus.

Die Anklage geht davon aus, dass der Pförtner den 100-Euro-Schein in die eigene Tasche gesteckt hat. Das wertet die Staatsanwaltschaft als eine Unterschlagung – und zusätzlich als Untreue, weil er aufgrund seiner Position im Pförtnerdienst einer Polizeistelle eine besondere Vertrauensstellung missbraucht habe.

Dafür sieht das Strafgesetz bis zu fünf Jahre Haft vor oder eine Geldstrafe. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht schriftlich und ohne Verhandlungstermin gegen den 55-Jährigen zunächst 50 Tagessätze zu je 60 Euro gegen ihn verhängt. Doch für eine Fundunterschlagung von hundert Euro jetzt 3000 Euro Strafe zu zahlen, will der Angeklagte nicht hinnehmen.

Durch seinen Einspruch kommt es nun am Dienstag zum öffentlichen Prozess. Dabei könnte die Strafe gegen den Pförtner bei einem Schuldspruch theoretisch deutlich höher ausfallen.

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