Prozess in Düsseldorf Drei Tote auf der A3 - Lastwagenfahrer steht vor Gericht

Düsseldorf · Leichtsinn und zu hohes Tempo eines Lkw-Fahrers haben im November 2017 drei Menschen das Leben gekostet. Am Dienstag muss er sich dafür vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Unfall auf A3 bei Ratingen: Bilder vom Massenunfall im November 2017
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Tödlicher Unfall auf der A3 bei Ratingen

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Foto: CHRISTOPH REICHWEIN

Mit fast 100 Kilometern pro Stunde ist der 43-jährige Ungar laut Anklageschrift mit einem 40-Tonnen-Sattelzug offenbar ungebremst in ein Stau-Ende auf der Autobahn 3 nahe der Raststätte Hösel gerast.

Einen unbeladenen Gefahrguttransporter, der rechtzeitig angehalten und sogar die Warnblinker eingeschaltet hatte, schob der Sattelzug auf mehrere Pkw. Die Anklage lautet jetzt auf fahrlässige Tötung.

Rückstaus am Autobahnkreuz Breitscheid gehören seit Jahren zum Pendleralltag. Auch an diesem 16. November war der Verkehr gegen 7.30 Uhr kurz hinter der Raststätte Hösel zum Erliegen gekommen. Laut Anklage aus Unaufmerksamkeit hat das der 43-Jährige nicht bemerkt. Die Wucht des Aufpralls auf das Stau-Ende muss gewaltig gewesen sein. So gewaltig, dass der leere Gefahrguttransporter meterweit nach vorne geschleudert wurde, direkt auf eine Reihe von Pkws.

Den Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr bot sich ein Bild der Zerstörung und des Grauens. Drei Autos, jeweils besetzt mit einer Person, waren durch den Aufprall nahezu zerquetscht worden, keiner der Fahrer überlebte das Unglück. Ein 34-Jähriger war sofort tot, ein 26-Jähriger und eine 65-Jährige erlagen Stunden später in Spezialkliniken ihren Verletzungen. Drei weitere Autofahrer sind damals mit leichten Verletzungen davongekommen.

Die Autobahn in Richtung Arnheim musste zur Sicherung der Unfallspuren bis zum späten Nachmittag gesperrt bleiben, die Polizei schätzte den Sachschaden bei den betroffenen Fahrzeugen auf eine Viertelmillion Euro.

 Den Einsatzkräften bot sich nach dem Unfall im November 2017 ein Bild der Zerstörung.

Den Einsatzkräften bot sich nach dem Unfall im November 2017 ein Bild der Zerstörung.

Foto: CHRISTOPH REICHWEIN

Gutachter ermittelten später, dass der Unfallfahrer mit bis zu 97 Kilometern in der Stunde unterwegs gewesen ist, erlaubt war Tempo 80. Für fahrlässige Tötung sieht das Gesetz eine Haftstrafe vor, die bis zu fünf Jahre betragen kann. Möglich ist aber auch eine Geldstrafe. Nach Planung des Schöffengerichts soll ein Urteil noch am selben Verhandlungstag erfolgen.

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