Amtsgericht Düsseldorf Hehler muss ins Gefängnis und Strafe für Handyklingeln zahlen

Düsseldorf · Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Hehler von Luxusuhren zu einem Gefängnisaufenthalt verurteilt. Zusätzlich bekam er einen Geldstrafe aufgebrummt, weil sein Handy während des Prozesses zweimal geklingelt hat.

 Das Amtsgericht am Oberbilker Markt in Düsseldorf.

Das Amtsgericht am Oberbilker Markt in Düsseldorf.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Lässt der Angeklagte sein Handy mitten im Prozess zwei Mal klingeln, kostet das 100 Euro Ordnungsgeld. Das erfuhr ein Hehler (56) von 18 Luxusuhren am Donnerstag beim Amtsgericht.

Er hat laut Urteil Anfang 2017 die frisch aus einem Pkw-Parkhaus in Marl gestohlenen Luxus-Uhren eines Sammlers im Wert von 50.000 Euro für 8500 Euro bei einem Kö-Juwelier angeboten. Zum Vorwurf der Hehlerei schwieg er zwar, aber das Amtsgericht kam trotzdem zum Schuldspruch. Und schickte den 56-Jährigen für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Ohne Bewährung.

Denn der Kö-Juwelier hatte erklärt, dass der Angeklagte sein Angebot hochwertiger Armbanduhren namhafter Marken seltsam begründet hatte. Er habe die Uhrensammlung von einem „unbekannten Händler erhalten als Bezahlung für einen Brillianten für mehrere 100.000 Euro“. Das war gelogen, so die Richter.

Der arbeitslose Angeklagte lebt in Duisburg-Marxloh von 500 Euro monatlich. Dass er jemals das Geld für einen kostbaren Edelstein aufbringen könnte, sei unglaubwürdig. Also müsse er gewusst haben, dass die Uhren aus dem Pkw eines Sammlers gestohlen worden waren. Dass er zudem 36 Vorstrafen angesammelt hatte, auch wegen Handels mit Diebesgut, hat seine Glaubwürdigkeit nicht gerade gesteigert.

Sicher ist, dass bei ihm jetzt von einer Chance auf Bewährung keine Rede mehr sein konnte. Und dass er nach zweifachem Handyklingeln im Prozess noch hundert Euro Ordnungsgeld hinblättern muss. Allein wegen der wiederholten Störung der Verhandlung. Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, dann hätte der Angeklagte dafür sogar 200 Euro zahlen müssen.

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