Amtsgericht Düsseldorf Fünf Monate Haft für Angriff auf Ordnungsdienst-Mitarbeiter

Düsseldorf · Ein 37-Jähriger wurde jetzt vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes beleidigt und versucht, sie mit einer Bierflasche zu schlagen.

 Mitarbeiter des OSD in Düsseldorf. (Archiv)

Mitarbeiter des OSD in Düsseldorf. (Archiv)

Foto: Christoph Schroeter

Wegen Widerstands, tätlichen Angriffs, Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) hat das Gericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Wegen anderer Straftaten verhängte das Gericht eine Gesamtstrafe von sieben Monaten Haft ohne Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 37-Jährige war den OSD-Mitarbeitern am 20. Dezember am Mintropplatz aufgefallen, weil er direkt vor einem Imbiss lagerte. Der Imbissbetreiber bat darum, dass der Mann weggehen solle. Sie weckten den Mann und belehrten ihn über die Straßenordnung. Der 37-Jährige beschimpfte und beleidigte Die OSD-Mitarbeiter. Der Aufforderung, den Ort zu verlassen, kam er nur sehr zögerlich nach.

Plötzlich lief der Mann rückwärts auf die befahrene Straße. Einer der OSD-Mitarbeiter hielt ihn darauf am Oberarm fest, um eine Gefahr für ihn und die Autofahrer auf der Straße zu verhindern. Der Mann versuchte sich loszureißen und holte mit einer Bierflasche zum Schlag gegen den OSD-Mitarbeiter aus.

Die OSD-Mitarbeiter brachten ihn zu Boden und fixierten ihn mit Handschließen. Während der Mann die Einsatzkräfte weiter beleidigte, kam eine Polizeistreife vorbei. Die OSD-Mitarbeiter übergaben den Mann an die Polizisten, die der Mann ebenfalls beleidigte.

Vor Gericht gab der Angeklagte an, die OSD-Mitarbeiter wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht verstanden zu haben. Für die durch den OSD angezeigten Vergehen erhielt der Täter fünf Monate Haft ohne Bewährung, wie auch von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die anderen zwei Monate Haft erhielt er für tätliche Beleidigung (Anspucken eines Bundespolizisten) und für eine Sachbeschädigung.

(csr)
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