Amtsgericht Düsseldorf Bewährungsstrafe für Waffenhändler

Oberbilk · Der 53-Jährige hatte Polizisten mit einem Durchsuchungsbeschluss mit einem Baseballschläger bedroht. Vor Ort fanden die Beamten jede Menge Waffen.

 Der 53-Jährige hat bereits mehr als zehn Vorstrafen.

Der 53-Jährige hat bereits mehr als zehn Vorstrafen.

Foto: Wulf kannegießer

(wuk) Eine „letzte Chance“ hat das Amtsgericht am Montag einem 53 Jahre alten Waffenhändler eingeräumt und eine Haftstrafe von zwei Jahren noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.

Nach mehr als zehn Vorstrafen war er ab Anfang 2017 als Internet-Verkäufer illegaler Waffen aufgefallen. Als Polizisten Anfang 2018 seine Wohnung und eine Kleingartenparzelle nahe Oberbilk durchsuchen wollten, trat ihnen der 53-Jährige mit drohend erhobenem Baseballschläger entgegen. Zwei Beamte mussten ihre Waffen ziehen, konnten den Mann aber trotzdem erst nach mehrfacher Warnung dazu bringen, den Holzknüppel wegzulegen.

Vor dem Amtsgericht beteuerte er jetzt, er habe die Polizisten nur als „zwei dunkel gekleidete Menschen“ wahrgenommen, die in seinen Garten eingedrungen seien. Angeblich aus „Angst um mich und meine Frau“, habe er eine Abwehrhaltung eingenommen. Er leugnete auch, dass sich die Beamten durch laute Zurufe als Vollstrecker eines Durchsuchungsbeschlusses zu erkennen gaben („So ein Satz ist niemals gefallen!“) und bezichtigte die Polizisten gar als Schlägertruppe. Kaum habe er nämlich den Holzknüppel weggelegt, „habe ich die Haue meines Lebens bekommen“.

Drinnen im Gartenhaus und in seiner Wohnung fanden die Beamten dann Beweise dafür, dass er in mindestens 14 Fällen verbotene Totschläger vom Typ „Monkey fist“ (Affenfaust) via Internet verkauft hatte, also eine fest geflochtene Kugel aus Kordel am Ende eines derben Stricks. Im Prozess gab er an, die Affenfäuste seien bis wenige Monate vor seinem Internet-Handel noch erlaubt gewesen. Eingeräumt hat er aber, dass er damals zusätzlich noch 50 weitere verbotene Gegenstände gelagert hatte, darunter Elektro-Schocker und Taser, Präzisionsschleudern, Gaspistolen, Schlagringe, Würgehölzer und diverse scharfe Munitionspatronen. Einen weiteren Fund von rund zehn Gramm Marihuana begründete er damit, „das Gras“ sei völlig wirkungslos, diene seiner Frau bloß zur Dekoration von Bilderrahmen.

Im Ergebnis kamen die Richter dennoch zum Schuldspruch gegen den 53-Jährigen, räumten ihm allerdings eine Bewährungs-Chance ein – auch weil er aktuell seine Frau nach deren drittem Schlaganfall zu versorgen hat.

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