Amtsgericht Düsseldorf 900 Euro teurer Schluck Wodka

Düsseldorf · Einem ertappten Wodka-Dieb in einer Disko zur Versöhnung einen Schluck aus der Flasche zu gönnen – das kostet einen Studenten jetzt 900 Euro.

Angeklagt war er beim Amtsgericht gestern wegen gefährlicher Körperverletzung, weil er dem Flaschen-Dieb (25) bei dessen Versöhnungsschluck von unten gegen die Flasche geschlagen, ihm dadurch eine Ecke eines Schneidezahns herausgeschlagen habe.

Der Student jedoch gab sich arglos. Ja, er habe in dieser Februarnacht 2018 in einer Disko ein „Wodka-Schiff“ geordert, also eine eisgefüllte Schale mit einer Flasche Wodka und etlichen Fruchtsäften zum Mixen. Doch kaum habe er sich kurz für Erinnerungsfotos abgewandt, habe der 25-Jährige die Wodka-Flasche stibitzt.

Zur Rede gestellt, gab er dem Studenten dessen Buddel zwar gleich wieder zurück. Aber für den angebotenen Versöhnungsschluck habe der Student den Dieb nicht aus der Flasche trinken lassen, sondern ihm extra einen Strohhalm gereicht. Von einem Schlag von unten gegen die Flasche und einem abgebrochenen Vorderzahn wisse er nichts: „Da war nix!“

Das schilderte der 25-Jährige aber ganz anders – und der Richter hätte noch etliche Zeugen vorladen und anhören können, um den Fall detailgenau aufzuklären.

Doch um sich das zu ersparen, stimmte der Student einer anderen Lösung zu: Sein Verfahren wurde „wegen geringer Schuld“ eingestellt – allerdings unter der Auflage, dass er dem 25-Jährigen jetzt 900 Euro zahlt.

(wuk)
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