Düsseldorf Amoklauf: Koch gesteht unter Tränen drei Morde

Mit einem Geständnis, das er seine Anwälte verlesen ließ, hat ein 48-Jähriger am Dienstag vor dem Landgericht drei Morde und vier Mordversuche in zwei Anwaltskanzleien und einer Pizzeria in Goch zugegeben. Er habe sich ungerecht behandelt gefühlt, beim Amoklauf im Februar aus Verzweiflung gehandelt, bereue das jetzt aber "zutiefst".

Der 48-Jährige (versteckt hinter dem Ordner) gestand die Morde in den Anwaltskanzleien. Von einem Justizvollzugsbeamten (l) wurde er bewacht.

Der 48-Jährige (versteckt hinter dem Ordner) gestand die Morde in den Anwaltskanzleien. Von einem Justizvollzugsbeamten (l) wurde er bewacht.

Foto: wuk

Ein psychiatrischer Gutachter sah beim Angeklagten, der aus China stammt und hier als Koch tätig war, keinerlei Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit oder für eine günstige Prognose: Bei dem "leicht reizbaren, egozentrischen" Mann sei auch künftig mit Gewalttaten zu rechnen, wenn er sich diskriminiert oder abgelehnt fühle.

Am achten Prozesstag brach der 48-Jährige sein Schweigen, bat die Opfer-Familien um Entschuldigung und beteuerte, er würde seine Taten "aus tiefstem Herzen bereuen". "Ich kam her, um mein Glück zu suchen, und wurde zum Mörder", so seine Worte. Die Schuld daran sehe er bei Nachbarn, Arbeitskollegen und den Anwaltsbüros in Düsseldorf und Erkrath, an die er sich 2012 nach einer Ohrfeige gegen eine Ex-Kollegin gewandt hatte. "Ich habe mich bemüht, immer alles richtig zu machen." Aber vielfach sei er falsch beschuldigt, abkassiert, benachteiligt worden. Ende Februar "konnte ich meine Wut nicht mehr unterdrücken".

Amokläufer aus Düsseldorf in Gocher Pizzeria gefasst
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Foto: RP/Wulf Kannegiesser

Mit zwei Pistolen und zwei Messern habe er in Düsseldorf zwei Anwälte getötet, in Erkrath eine Kanzleiangestellte erschossen und einen behinderten Anwalt schwer verletzt, anschließend Feuer gelegt. Als er zur Ex-Kollegin nach Goch fuhr, wurde er in der Pizzeria nach stundenlanger Fahndung verhaftet. "Ich bin bereit, jede Strafe anzunehmen", ließ er vortragen, wischte sich immer wieder Tränen weg. Dass er sich als Täter sieht, nicht als Opfer, habe der Angeklagte aber längst nicht aufgearbeitet, so ein Gutachter. Er gelte weiter als gefährlich. Das Gericht prüft die Verhängung einer Sicherungsverwahrung.

(wuk)
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