Drittes Opfer stirbt an seinen schweren Verletzungen Rache war das Motiv für den Amoklauf

Düsseldorf · Auch ein in Düsseldorf angegriffener Anwalt erlag seinen Verletzungen. Damit tötete der 48-jährige Yanquing T. bei seinem Amoklauf am Freitag zwischen Düsseldorf und Goch drei Menschen und verletzte mehrere schwer. Auslöser für die Taten: T. war mit den Leistungen der für ihn arbeitenden Kanzleien nicht zufrieden.

Polizei zeigt die Waffen des Amokläufers
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Zwei Tage nach dem Amoklauf des 48-jährigen Yanquing T. zwischen Düsseldorf und Goch ist die Zahl der Toten auf drei gestiegen: ein in Düsseldorf schwer verletzter Anwalt ist Samstag seinen Verletzungen erlegen. Mehrere bei den Überfällen in zwei Kanzleien (Düsseldorf und Erkrath) und einer Pizzeria in Goch schwer verletzte Menschen sind noch in Behandlung. Gegen den Täter wurde am Samstag Haftbefehl wegen Mordes in mehreren Fällen und versuchten Mordes erlassen. Sein Motiv ist inzwischen auch bekannt: Er handelte aus Rachsucht, weil er sich in einem früheren Strafverfahren von den Juristen der beiden betroffenen Kanzleien schlecht betreut fühlte. Bereits Freitag tötete T. in Düsseldorf die Anwältin Ulrike F. (54) und in Erkrath die Anwaltsgehilfin Regina H. (50).

Nach den bisherigen Ermittlungen der Kripo seit Freitag stellt sich der Fall im chronologischen Ablauf derzeit so dar:

Freitag, 8 Uhr: Yanquing T. verlässt seine Wohnung an der Derfflinger Straße in Rath, um seine Tochter zum Kindergarten zu bringen

10 Uhr: Seine Frau hat zum letzten Mal Kontakt mit ihm am Telefon, das Gespräch sei nicht auffällig gewesen, wird sie später der Polizei sagen. Spätere Anrufversuche von ihrer Seite haben keinen Erfolg, ihr Mann geht nicht mehr ans Telefon.

11.29 Uhr: Yanquing T. taucht in der Kanzlei am Höher Weg auf. Dort kennt man ihn als schwierigen Mandanten, der immer wieder unangemeldet im Büro steht, auch von Telefonterror ist die Rede. T. fühlt sich wegen eines Strafverfahrens aus dem Jahr 2011, in dem er wegen Körperverletzung bestraft wurde und Schmerzensgeld zahlen musste, schlecht vertreten.

Das Protokoll des dreistündigen Rachefeldzugs
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Foto: dpa, jps fdt

Nun trifft er auf die Anwältin Ulrike F., und wieder beginnt ein Streit. Plötzlich holt T. aus einer Plastiktüte eine Schußwaffe, richtet sie auf die Anwältin. Ihr zufällig anwesender Kollege Roland M. (64) will seiner Kollegin helfen, hat aber gegen den kräftigeren T. keine Chance. Der drückt ab, aber aus der Waffe löst sich kein Schuss. Mit der Pistole schlägt er auf M. ein, worauf dieser flieht.

Nun fällt Yanquing T. über die Frau her und sticht sie nieder. Später wird man feststellen, dass sie mehrere tödliche Stichverletzungen am Kopf und in der Schulter hat. Ein weiterer Anwalt, Bernhard L. (61) , der in der Kanzlei arbeitet und eingreift, wird von T. niedergestochen. Er stirbt Samstag an seinen schweren Stichverletzungen. Bevor T. flüchtet, kippt er Benzin aus und zündet es an. Womöglich will er mit dem Feuer Spuren verwischen. Als Feuerwehr und Polizei wenig später am Tatort eintreffen, ist T. verschwunden. Aufgrund der Aussagen von Zeugen wird schnell seine Identität geklärt, Dutzende von Krankenwagen sind am Höherweg vorgefahren, hunderte von Polizisten suchen das Gelände nach dem 48-Jährigen ab. Doch der bleibt verschwunden.

Was zu dieser Zeit noch keiner weiß: T. ist mit dem Wagen seiner Frau, einem Renault Modus, auf dem Weg nach Erkrath-Unterfeldhaus. Dort will er zu einer weiteren Anwaltskanzlei, die ebenfalls ihn als Mandanten hatte und mit deren Arbeit er ebenfalls nicht zufrieden ist.

12.36 Uhr: Yanquing T. trifft in Erkrath ein und geht sofort auf die Anwaltsgehilfin Regina H. (50) los, die er als erste antrifft. Er schießt ihr mit einem Revolver mehrfach in den Kopf und in die Lunge. Ein junger Anwalt, Thorsten G. (33), der aufgrund einer Körperbehinderung im Rollstuhl sitzt, versucht zu helfen — worauf T. auch auf ihn schießt und ihn im Bauch trifft. Auch in den Erkrather Büros legt er Feuer. Beim Herausgehen fleht der verletzte Anwalt im Rollstuhl ihn um Hilfe an, weil er allein den Flammen nicht entkommen kann. Zuerst versucht T. ihm zu helfen, unterlässt das aber dann doch und flieht.

Ein im selben Haus arbeitender Mann, Florian R. (36), der von draußen den Tumult bemerkt und den Rauch gesehen hat, schlägt die Glastür zur Anwaltskanzlei mit einem Feuerlöscher ein. Er findet die leblose Regina H. und den im Rollstuhl sitzenden, schwer verletzten Thorsten G. und schleift beide auf den Flur und in den Lift, bringt sie in die Tiefgarage.

Ob Regina H. zu diesem Zeitpunkt bereits tot war, ist nicht klar. Der gehbehinderte junge Anwalt erleidet zu seiner schweren Schußverletzung noch eine Rauchvergiftung. Über den Helfer würde Jürgen Schneider, der Düsseldorfer Polizechef, später voller Lob berichten, dass der Mann ein echter Retter war und viel Zivilcourage bewiesen hat. Als sicher gilt, dass T.‘s Rache dem Inhaber der Erkrather Kanzlei, Guido W., galt. Der jedoch war zufällig zum Zeitpunkt der Tat nicht anwesend.

Yanquing T. ist zu dieser Zeit, was keiner ahnt, auf dem Weg nach Goch.

Doch taucht er in der Pizzeria von Renata P. (52) auf. Für sie hat er vor wenigen Jahren als Koch gearbeitet, ist mir ihr in Streit geraten und hat sie geohrfeigt — so schlimm, dass sie über Monate an Trommelfellverletzungen leidet und ihn anzeigt. Das daraus resultierende Strafverfahren (T. wird zu einer Geldstrafe und Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt) ist der Prozess, in dem ihn die Düsseldorfer Kanzlei vertreten hat.

Dass er in Goch auftaucht, wird ebenfalls als Revanche gesehen: er will die Frau, die - nach seiner Einschätzung - dies alles ausgelöst hat, ebenfalls strafen. Doch in der Pizzeria treten ihm die Zwillingstöchter der Bedrohten, Roxanna und Ksenia A. (22) entgegen und verteidigen ihre Mutter. Es kommt zu einem heftigen Kampf, den ein vorbeigehender junger Mann - der 22-jährige Iraker Muhammed A. F. — bemerkt. Er greift ein, und zusammen mit den beiden jungen Frauen gelingt es, den Täter zu überwältigen. Die Polizei in Goch wird um 14.15 Uhr alarmiert. Die Beamten, die gegen 14.30 Uhr eintreffen, nehmen T. fest und schafft ihn zur Wache. Erst rund eine Stunde später wird durch Abgleich der Personalien festgestellt, wen man da in Goch festgenommen hat. Die beiden jungen Frauen erleiden bei dem Kampf Schnitt- und Stichwunden, der junge Mann wird leicht verletzt, als T. ihn in die Hand beißt.

Staatsanwalt Christoph Kumpa wertet das Ganze als Mord und versuchten Mord, zudem Brandstiftung und schwere Körperverletzung. Bewaffnet war T. mit einer Gaspistole und einer Pistole Kaliber 6,35 mm, einem Küchen- und einem Klappmesser. Er hatte außerdem noch Munition für beide Schußwaffen bei sich.

(ho)
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