Polizei greift gegen Intensivtäter durch Altstadt: Aufenthaltsverbot für Schläger

Ein 17-Jähriger aus Eller und ein 19-Jähriger aus der Stadtmitte müssen sich bis zum März 2011 aus der Altstadt fernhalten. Die jungen Männer hatten am Mannesmannufer und am Hafenbecken immer wieder Passanten angegriffen. Deshalb wurde nun ein Aufenthaltsverbot gegen sie verhängt.

Die Beamten des Jugendkommissariats gehen davon aus, dass die jungen Männer für mindestens fünf Fälle von Körperverletzung seit Mai 2010 verantwortlich sind. Verstoßen sie gegen das Verbot, droht ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro.

Aufenthaltsverbote sind im Polizeigesetz für Fälle vorgesehen, in denen davon auszugehen ist, dass Personen an einem bestimmten Ort eine Straftat begehen werden. Sie gelten für höchstens drei Monate.

(ots/jco)
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