„Schilder-Wirrwarr“ ADAC beklagt falsche Schilder an E-Ladesäulen

Düsseldorf · In Düsseldorf entstehen immer mehr Ladesäulen. Dem Automobil-Club zufolge weist die Stadt sie falsch aus.

 Ein Schnelllader an der Ackerstraße in Flingern.

Ein Schnelllader an der Ackerstraße in Flingern.

Foto: ADAC Nordrhein

Der ADAC wirft der Stadt Düsseldorf vor, dass die Parkplätze an E-Ladesäulen falsch beschildert sind. Demnach benutze die Stadt bei Schnellladesäulen ein falsches Schild, bei normalen Ladesäulen werde ein rechtlich nicht sicheres Zusatzzeichen verwendet. Auch bei anderen Kommunen gebe es Unsicherheiten beim Umgang mit den Ladesäulen. „Es herrscht ein regelrechtes Schilder-Wirrwarr“, sagt Roman Suthold, Experte für Elektromobilität beim ADAC Nordrhein. „Da blickt niemand mehr durch, schon gar nicht der Verbraucher.“

In Düsseldorf dürfen Elektroautos mit und ohne E-Kennzeichen an Ladesäulen parken. Das erlauben sonst nur noch Berlin, Dresden, Magdeburg und Stuttgart. Dem ADAC zufolge steht das Verkehrsschild allerdings im Widerspruch zu der Regelung. Denn an Schnellladestationen hängt unter dem blauen Parken-Schild das Sinnbild-Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“. Das kennzeichnet laut Gesetz aber einen Parkplatz mit E-Kennzeichen-Pflicht.

 An Normalladestationen verwendet die Stadt unter dem Halteverbots-Schild den Zusatz „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“. Die rechtliche Verbindlichkeit solcher Zusatzzeichen aus dem Straßenverkehrsgesetz ist allerdings dem ADAC zufolge umstritten und lässt Interpretationsspielraum. Ob ein eingestecktes Ladekabel ausreicht oder tatsächlich Strom fließen muss, bleibe Auslegungssache. Unklar sei auch, welche Regelung gilt, wenn das Fahrzeug bereits vollgeladen ist, aber immer noch parkt.

Die Untersuchung zeigt aus Sicht des ADAC, dass nicht nur bei den Nutzern Unklarheiten über Regeln und Beschilderung an öffentlichen E-Ladestationen bestünden, sondern teilweise auch bei den Kommunen selbst. Die Schuld liege aber nicht bei den Stadtverwaltungen. „Die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben sind viel zu ungenau und anfällig für Interpretationen. Hier besteht Handlungsbedarf“, sagt Suthold. Der ADAC fordert aus diesem Grund eine Überarbeitung der Regeln.

(arl)
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