Düsseldorf Achenbach-Prozess ohne Kläger und Beklagten

Düsseldorf · Das Zivilverfahren der von Babette Albrecht angeführten Aldi-Familie gegen den inhaftierten Kunsthändler Helge Achenbach auf Schadenersatz von mehr als 19 Millionen Euro wird heute wohl ohne die Hauptbeteiligten in die öffentliche Verhandlung starten.

Kunstberater und Ex-Fortuna-Präsident: Das ist Helge Achenbach
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Foto: Endermann, Andreas

Die vier Kinder von Berthold Albrecht sind zwar die formalen Kläger, weil sie Alleinerben ihres 2012 verstorbenen Vaters sind, aber sie werden sich im Düsseldorfer Landgericht von der renommierten Kanzlei Heuking/Kühn/Lüer/ Wojtek und deren Partner Andreas Urban vertreten lassen.

Babette Albrecht könnte zwar als Zeugin der Kunst- und Oldtimerkäufe ihres Mannes im Laufes des Verfahrens befragt werden, aber Kenner des Verfahrens sind sicher, dass sie vorerst im Hintergrund bleibt. Der Vorwurf gegen Achenbach lautet, dass er per Provision vermittelte Kunstwerke und Autos um viele Millionen Euro zu teuer abgerechnet hat.

Das Gericht hat das persönliche Erscheinen von Klägern und Beklagtem nicht angeordnet. Deshalb wird auch nicht mit Helge Achenbach zu rechnen sein, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen wegen der strafrechtlichen Aspekte der Vorwürfe seit Juni in U-Haft ist. Die sind so komplex, dass sein Strafverteidiger Thomas Elsner soeben eine Fristverlängerung bis zum 24. November für die Stellungnahme zur Anklage bekam, die vor zwei Wochen erhoben wurde. "In dieser Lage wäre es für Achenbach als Beschuldigten unklug, sich im Zivilverfahren zu äußern", meint ein Jurist, "zuerst muss klar sein, wie er sich strafrechtlich verteidigt."

Die Entscheidung im Zivilprozess, bei dem sich Achenbach von einer Rheinbacher Kanzlei vertreten lässt, steht dabei nicht unmittelbar mit einem Strafurteil in Zusammehang. Selbst bei einer Verurteilung wegen Betruges müssten die Albrecht-Erben ihre Forderung genau begründen. Sie könnten aber auch daran festhalten, wenn eine Strafkammer Achenbach freispräche.

(RP)
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