Düsseldorf Abbruch für altes Haus genehmigt

Düsseldorf · Der Neubau soll aber den Charakter Alt-Niederkassels aufnehmen.

Dem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1952 an der Straße Alt-Niederkassel 30 sieht man die Baufälligkeit nicht an. Doch laut Verwaltung ist es nicht mehr standsicher. Die Decken seien bereits durchgebogen, der Balkenquerschnitt zu gering dimensioniert. Davon konnten sich die linksrheinischen Bezirksvertreter bei einem Ortstermin selbst überzeugen und stimmten für den Abbruchantrag. Die Grünen appellierten an den Bauherrn, die alte Struktur des Hauses beim Neubau wiederzugeben, damit kein Fremdkörper entstehe.

So soll das hintere Haus wieder Fensterläden bekommen. Georg Blanchard (Linke) ließ aber wissen, dass es so nicht mehr weitergehen könne, dass ein Altbau nach dem anderen aus dem Straßenbild verschwinde. "Das Vorderhaus ist ein schmuckes Gebäude. Ich kann den Abbruch nicht nachvollziehen."

Gegen den Abriss des rückwärtigen Fachwerkschuppens dagegen hatte niemand etwas einzuwenden, weil der Verwaltung zufolge, die tragende Struktur durch Feuchtigkeit stark verfault ist und eine Renovierung deshalb nicht mehr möglich sei. Der Abbruch war auch von der Unteren Denkmalbehörde genehmigt worden, weil das Gebäude trotz der geltenden Erhaltenssatzung für diesen Ortsteil keine geschichtliche oder künstlerische Bedeutung habe. Versichert wird, dass durch den Neubau das Ortsbild mit seinem Charakter, wie man ihn bisher kannte und schätzte, erhalten bleibe.

Trotzdem wird sich einiges im Kern Niederkassels ändern. Derzeit wird an der Ecke Heinsbergstraße der Bau von Einfamilienhäusern vorbereitet. Sobald ein Neubau bezugsfertig ist, wird der Rest der Altbauten abgerissen. Auch an der Niederkasseler Straße entstehen Neubauten, denn das Haus Nummer 94 wird nach Abbruch einem Mehr- und zwei Einfamilienhäusern Platz machen.

(hiw)
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