Landtagswahl in NRW Ab jetzt ist Wählen möglich

Düsseldorf · Die Stimmzettel für die vier Düsseldorfer Landtagswahlkreise sind gedruckt, die Wahlberechtigungskarten sind verschickt. Wer jetzt schon sein Kreuz für die Neuwahl des Landesparlaments am 13. Mai machen möchte, kann das im Wahlamt oder per Briefwahl. 413 240 Bürger sind wahlberechtigt.

 Jeweils sechs Direktkandidaten, 17 Parteien: Der Stimmzettel ist in den vier Düsseldorfer Wahlkreisen kürzer als bei der Landtagswahl 2010. Damals waren es 25 Parteien und stadtweit 41 statt jetzt 24 Direktkandidaten.

Jeweils sechs Direktkandidaten, 17 Parteien: Der Stimmzettel ist in den vier Düsseldorfer Wahlkreisen kürzer als bei der Landtagswahl 2010. Damals waren es 25 Parteien und stadtweit 41 statt jetzt 24 Direktkandidaten.

Foto: Andreas Bretz

Für Stephan Keller ist die Landtagswahl am 13. Mai eine Premiere: Es ist seit seinem Amtsantritt Anfang 2011 im Düsseldorfer Rathaus die erste Abstimmung, für die er als Ordnungsdezernent verantwortlich ist. "Trotz der knappen Zeit sind wir gut vorbereitet", sagt Keller. Das sei der Schlagkraft des Amts für Statistik und Wahlen zu verdanken. Dessen Leiter heißt Manfred Golschinski, der seit mehr als 25 Jahren bei der städtischen Behörde arbeitet und entsprechende Erfahrung mit der Vorbereitung von Wahlen hat. "30, 35 werden es wohl gewesen sein." Auch Sportsgeist ist dabei: "2010 hatten wir als erste Großstadt in NRW alle Stimmbezirke ausgezählt", sagt Golschinski. So soll es wieder sein. Er rechnet mit einem Ergebnis um spätestens 20.30 Uhr.

Wer darf wählen? Alle Bürger, die zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit und einen Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben. Nach aktuellem Stand werden das 413 240 Düsseldorfer sein. Bis zum 16. Tag vor der Wahl wird diese Zahl laufend angepasst. Unter den Wahlberechtigten sind 8106, die erstmals einen Landtag wählen. Der Großteil dieser Erstwähler, nämlich etwa 5800 hat jedoch schon mal gewählt: 2009 bei der Kommunalwahl, die ein Wahlrecht ab 16 Jahren vorsieht. Die größte Altersgruppe unter der Wahlberechtigten stellen mit 66 335 die 50- bis 60-Jährigen, die kleinste mit 12 766 die unter 21-Jährigen.

Wann darf gewählt werden? Ab sofort im Wahlamt an der Brinckmannstraße 5. Voraussetzung ist, einen Lichtbildausweis und möglichst auch die Wahlberechtigungskarte, die per Post geschickt worden ist, dabei zu haben. Das Wahlamt ist montags bis mittwochs 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, freitags bis 12.30 Uhr geöffnet. Neben der direkten Abstimmung am Wahlsonntag (13. Mai) gibt es auch die Möglichkeit der Briefwahl. Die liegt laut Golschinski immer mehr im Trend. Bis gestern sind in seinem Amt bereits 28 500 entsprechende Anträge eingegangen.

Wie funktioniert Briefwahl? Zunächst müssen die Unterlagen beantragt werden. Dies geht entweder schriftlich, indem man die Vorlage der Wahlberechtigungskarte nutzt; oder per Online-Antrag unter www.duesseldorf.de/wahlen; oder mit einem formlosen Antrag, der Vorname, Nachname, Wohnadresse und Geburtsdatum enthalten sollte. Die ausgefüllten Briefwahl-Unterlagen können ans Wahlamt geschickt, persönlich vorbei gebracht oder per Vollmacht von jemand anderem abgegeben werden.

Wie wird gewählt? Wie bei der Bundestagswahl gibt es zwei Stimmen: Mit der ersten wird eine konkrete Person, mit der zweiten werden Parteien gewählt. In jedem der vier Düsseldorfer Wahlkreise siegt derjenige Direktkandidat, der die meisten Erststimmen erhalten hat. Der Sieger zieht auf jeden Fall ins Landesparlament ein. Je nach Zweitstimmenzahl ziehen auch Kandidaten von der jeweiligen Landesliste in den Landtag.

Wer wird gewählt? In den vier Düsseldorfer Wahlkreisen treten jeweils sechs Direktkandidaten (von CDU, SPD, Grünen, FDP, Linker und Piraten) für die Erststimmen und 17 Parteien für die Zweitstimmen an. Die Zahl der zugelassenen Parteien ist NRW-weit gleich.

Wo wird gewählt? In stadtweit 388 Wahllokalen (siehe hier).

Wie sind die Wahlkreise aufgeteilt? Wahlkreis 40 (Düsseldorf I) reicht von Angermund bis Stadtmitte und hat 117 690 Wahlberechtigte. Wahlkreis 41 (Düsseldorf II) reicht von Düsseltal bis Hubbelrath und hat 99 084 Wahlberechtigte. Der Wahlkreis 42 (Düsseldorf III) umfasst die linksrheinischen Stadtteile sowie das Gebiet von Unterbilk bis Flehe; er hat 103 136 Wahlberechtigte. Der Wahlkreis 43 (Düsseldorf IV) deckt Düsseldorfs Süden ab und hat 93 330 Wahlberechtigte.

(RP/top/rm/anch)
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