Prozess vor Amtsgericht 69-Jährige tödlich verletzt: 91-jährigem Autofahrer droht Haft

Düsseldorf · Der Senior hatte auf sein Autoradio gesehen und dann die Frau und deren Hund angefahren.

 Der Fall wird am Amtsgericht in Düsseldorf-Oberbilk verhandelt.

Der Fall wird am Amtsgericht in Düsseldorf-Oberbilk verhandelt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

(wuk) Der tragische Unfalltod einer Fußgängerin bringt einen Handelsvertreter mit 91 Jahren jetzt erstmals vor Gericht und soll ihn dort neben einer Strafe auch den Führerschein kosten. Über diese Anklage wegen fahrlässiger Tötung verhandelt heute das Amtsgericht im Prozess gegen den Senior. An einem Mittag im September 2018 hatte er laut Ermittlungen an einem Zebrastreifen der Graf-Recke-Straße die Frau und deren Hund übersehen, hatte beide nahezu ungebremst gerammt, die 69-Jährige tödlich verletzt. Als Grund für seine Unachtsamkeit gab er später an, er habe während der Fahrt sein Autoradio lauter stellen wollen – und daher für einen Moment nicht auf die Straße geachtet.

Das Unfallopfer hatte offenbar fest darauf vertraut, samt Hund die Straße am Zebrastreifen in Höhe einer Grundschule gefahrlos überqueren zu können. Doch die Mercedes-Limousine des Angeklagten stoppte nicht, die Frau wurde vom rechten Kotflügel des Wagens gerammt und weggeschleudert. Beim Aufprall auf die Straße erlitt sie so schwere Kopfverletzungen, dass sie trotz ärztlicher Bemühungen drei Stunden später in der Uniklinik an den Folgen eines Polytraumas und eines massiven Schädel-Hirn-Traumas starb. Auch ihr Hund wurde verletzt, musste in eine Tierklinik. Der Fahrer des Unfallswagens, der seit Jahrzehnten als Handelsvertreter unterwegs war und extrem viel Fahrpraxis gesammelt hatte, soll sich noch am Unfallort zu seinem folgenschweren Fahrfehler bekannt haben. Auf sein Radio konzentriert, habe er sich an jenem Tag mittags ausgerechnet vor dem Zebrastreifen so sehr ablenken lassen, dass er die Fußgängerin samt Hund nicht wahrnahm. Die Staatsanwaltschaft hält den 91-Jährigen trotz seiner langjährigen Erfahrungen im Straßenverkehr daher nun für ungeeignet, jemals wieder hinter das Lenkrad eines Autos zurückzukehren. Ihm soll laut Anklage der Führerschein entzogen werden. Weil er den Tod der Rentnerin leichtfertig verschuldet habe, droht ihm in der Verhandlung (ab 13 Uhr) zusätzlich eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

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