Düsseldorf 89-Jähriger kämpft um seine Wohnung

Düsseldorf · Nach jahrelangem Zoff zwischen einem betagten Mieter und seinen Hauswirten landete deren Streit gestern vor dem Landgericht. Dort regte eine Zivilkammer gestern einen Friedensschluss beider Parteien an.

 Hans Liedloff (l.) wollte das Urteil vom Amtsgericht, seine Wohnung zu räumen, nicht akzeptieren und traf gestern vor dem Landgericht erneut auf seine Vermieter.

Hans Liedloff (l.) wollte das Urteil vom Amtsgericht, seine Wohnung zu räumen, nicht akzeptieren und traf gestern vor dem Landgericht erneut auf seine Vermieter.

Foto: wulf kannegießer

Mit einem Friedensangebot hat eine Zivilkammer des Landgerichts gestern versucht, den jahrelang erbittert geführten Streit des Rentners Hans Liedloff (89) mit seinen Vermietern aus der Welt zu schaffen. Der Senior kürzt seit Jahren die Miete für seine Wohnung in Garath, sollte deshalb laut Urteil des Amtsgerichts sein Zuhause nach mehr als 50 Jahren räumen. Per Berufung zog er dagegen vors Landgericht - und dort sind die Chancen für einen Friedensschluss gestern erheblich gestiegen. Ob der schwer sehbehinderte Mann ("Ich kann sehen, aber nichts erkennen") in der Wohnung bleiben darf, hängt auch von ihm ab. Gefragt, wie er den angestrebten Kompromiss bewertet, sagte er vieldeutig: "Unzufrieden positiv". Die Richter lassen den Parteien Zeit bis November, um sich zu einigen.

Unüberwindlich schien bisher die Kluft zwischen dem Vermieterpaar und jenem Senior, der in dieser Wohnung seit mehr als 50 Jahren (früher gemeinsam mit seiner Frau) lebt. Liedloff behauptet, der Zwist dauere bereits acht Jahre, fülle inzwischen 17 Aktenordner und habe ihn beinahe 40 000 Euro gekostet. Streitpunkt war unter anderem, dass er wegen baulicher Schäden am Balkon seine Miete zu mindern begann. Außerdem sei ein von ihm angemieteter Trockenraum im Keller einfach zu einem Partyraum umgebaut worden. Die Mietkürzung des Seniors stieß bei den Hauseigentümern auf wenig Gegenliebe. Als sie dann Handwerker schickten, um Arbeiten am Balkon auszuführen, habe sich der betagte Mieter prompt wieder beklagt. Mehr noch: Er warf dem Vermieterpaar vor, man habe gezielt seine Abwesenheit ausgenutzt, habe seine Frau (die allein in der Wohnung gewesen sei) überrumpelt. Rentner Liedloff zeigte die Vermieter dafür wegen Nötigung an. Und er behauptete, der Tod seiner Frau sei nur durch diese Zwistigkeiten mit den Vermietern verursacht worden. An dieser Stelle schalteten die Vermieter das Gericht ein, erreichten per Räumungsklage wegen rückständiger Mietzahlungen in vierstelliger Höhe, dass der 89-Jährige zum Ausziehen verurteilt wurde. Als zweite Instanz wies das Landgericht gestern aber nicht nur auf die Kürzungen hin ("Die wiegen schwer", so der Vorsitzende), sondern auch "auf die menschliche Komponente". Der Vermieter-Anwalt betonte, seinen Mandanten, die nicht zum Prozess gekommen waren, seien die "Anfeindungen und die Anzeige menschlich auch sehr nahe gegangen". Und dass sie schon viel früher die Möglichkeit gehabt hätten, Rentner Liedloff vor die Tür zu setzen, dies aber "mit Rücksicht auf sein Alter und seine Lebensleistung" nicht getan hätten. Das Gericht schlug vor, der Rentner möge für seine Anzeige nun um Entschuldigung bitten und mit den Hauswirten Frieden zu schließen. "Nach dem Tod seiner Frau kann es ja zu Äußerungen gekommen sein, die man in einer anderen Situation vielleicht nicht getan hätte", gab der Richter zu bedenken. Beide Seiten zeigten sich "eigentlich offen" für einen solchen Kompromiss. Gelingt die Versöhnung, könnte der Mietstreit für den alten Herrn und seine Hauswirte erledigt sein. Andernfalls will das Landgericht am 6. November ein Urteil verkünden.

(RP)
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