Bezirksregierung warnt 80 Euro Bußgeld für Schulschwänzer

Nur noch wenige Tage, dann beginnen in NRW die Sommerferien. Immer wieder starten einige Eltern und Schüler früher in den Urlaub, um einen günstigeren Flieger zu erwischen. Das unentschuldigte Fehlen kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden.

 Familien, die vor Ferienbeginn verreisen, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Familien, die vor Ferienbeginn verreisen, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Foto: AP, AP

Die Zahl der Schulschwänzer vor und nach den Ferien hat in den letzten Jahren zugenommen. Waren es im Jahr 2005 noch 140 Schüler, die ihre Ferien unzulässig verlängerten, so waren es im vergangenen Jahr 2009 bereits 227 Schüler im Regierungsbezirk Düsseldorf.

Dabei hat das unentschuldigte Fehlen vor und nach den Ferien schwere Folgen. Erscheinen Schüler und Schülerinnen nicht zum Unterricht kann ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern und gegen Schüler ab dem 15. Lebensjahr eingeleitet werden. Für das Fernbleiben von der Schule fällt dann ein Bußgeld von 80 Euro pro Tag und pro Elternteil an, dazu werden 19 Euro Verwaltungsgebühr fällig.

Beurlaubungen vor und im Anschluss an die Ferien können die Schulleiter nur in dringenden Fällen und wenn es einen unaufschiebbaren Grund gibt aussprechen. Werden die Schüler vor den Ferien krank oder sind nicht gesund, wenn die Schule wieder anfängt, muss ein Attest vom Arzt vorgelegt werden.

Nicht nur zu Ferienbeginn und am Ferienende wird die Schule geschwänzt. Seit 2005 sind die Zahlen der Schulschwänzer im Bezirk Düsseldorf allerdings eher rückläufig. Letztes Jahr mieden 1091 Schüler die Schule. In diesem Jahr wurden bis jetzt 644 Schulschwänzer gezählt.

(efie)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort