Düsseldorf 750.000 Euro Geldauflage wegen Steuerhinterziehung

Düsseldorf · Im ersten Düsseldorfer Prozess, der auf Daten-Veröffentlichungen von Offshore-Leaks basierte, hat das Amtsgericht gestern eine Geldauflage von 750.000 Euro gegen einen Kaufmann (60) verhängt. Er gab zu, rund zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Kurz bevor sein Name und seine Funktion bei einem Röhrengeschäft mit Russland über die Datenbekanntgabe via Internet auftauchte, hatte der Familienvater aber schon eine Selbstanzeige beim hiesigen Finanzamt vorgelegt. Das und der Umstand, dass er die fälligen Steuern nachgezahlt hat, führte zu einer nachsichtigen Bewertung. Seine strafrechtliche Schuld wurde vom Gericht als "gering" eingestuft.

In elf Fällen soll der Kaufmann seine Einnahmen durch Geschäfte mit Großrohren für die russische Öl- und Gasindustrie nicht über Deutschland abgewickelt, sondern alle Beträge direkt nach Singapur geleitet haben. Bevor das aber durch die Wikileaks-Affäre 2013 ruchbar wurde, hatte er sich schon zur Selbstanzeige bei den deutschen Steuerbehörden entschlossen. Als Vater von drei Kindern habe er "die Familie versorgen wollen", gab er nun im Prozess an. Neben seinem Namen und seinen Bankdaten hatte Offshore-Leaks damals noch zwölf weitere Namen betroffener Personen in Düsseldorf veröffentlicht. Doch in den zwölf anderen Fällen soll es keine weiteren Verfahren gegeben haben.

2010 war eine Festplatte mit einer weltweiten Datensammlung von einer anonymen Quelle diversen ausländischen Behörden zugespielt worden, bevor 2013 auch deutsche Steuerbehörden in den Besitz der Daten kamen. Der nun angeklagte Kaufmann erklärte, nach einer Krebserkrankung sei 2008 seine Ehe zerbrochen, danach habe er Mühe gehabt, erneut im Berufsleben Fuß zu fassen. Seinen Fall hat auch die Steuerbehörde nun als "Sonderfall" bewertet, nicht nur wegen der Selbstanzeige, sondern auch, weil der Angeklagte umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte. Ob es ohne diese je gelungen wäre, seinen Fall aufzuklären, erschien dem Amtsrichter nun zweifelhaft. "Wegen geringer Schuld" wurde das Steuerstrafverfahren daher eingestellt unter der Auflage, dass er in Mindestraten von je 100.000 Euro eine Geldauflage von 750.000 Euro zahlt. Teils an eine Hilfseinrichtung, teils an eine Organisation, die sich um mehr Transparenz in der Geschäftswelt bemüht.

(wuk)
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