Prozess vor dem Amtsgericht startet Prozess um tödlichen Messerstich

(wuk) Als tragischen Unfall in ihrer sehr engen Küche bezeichnete eine 59-jährige Frau aus Niederkassel die Umstände, unter denen ihr Mann (67) dort im Mai 2018 zu Tode kam. Hinterher kämpften Ärzte in einer Not-OP stundenlang noch um das Leben des Mannes.

 In diesem Hochhaus spielte sich das Beziehungsdrama im Mai 2018 ab. Foto: Marc Ingel

In diesem Hochhaus spielte sich das Beziehungsdrama im Mai 2018 ab. Foto: Marc Ingel

Foto: Marc Ingel

Doch an den Folgen eines Messerstichs in den Unterbauch ist er noch in der Tatnacht gestorben. Die Staatsanwaltschaft glaubt nicht an einen Unfall, bringt die Frau ab heute unter Totschlagsanklage vors Schwurgericht.

An jenem Maiabend hatte die Frau per Notruf selbst die Polizei und Rettungskräfte zur Wohnung im vierten Stock eines Hochhauses an der Lütticher Straße gerufen. Angeblich ohne ersichtliche Unruhe führte sie die Helfer dann direkt zu ihrem schwer verletzten Mann. Sie gab zu, dass es Streit mit dem Ehepartner gegeben habe. Gemeinsam sei das Paar an diesem Frühsommerabend zunächst bei der Jazzrally gewesen, später noch in einem Oberkasseler Lokal. Danach habe es zuhause Streit gegeben. Worum es dabei ging, was der Auslöser war, ist bislang nicht bekannt geworden.

Zunächst wollte die Frau mit der Polizei darüber nicht reden. Sie gab laut Anklage nur an, sie sei mitten in der Auseinandersetzung in die Küche gegangen, um sich etwas zu essen zu machen. Kaum habe sie aber aus der Besteckschublade ein Fleischermesser genommen und sich damit umgedreht, sei die 16 Zentimeter lange Klinge „irgendwie“ an ihren Mann geraten. Als sie nach ihrer Festnahme dem Haftrichter vorgeführt wurde, hielt sie an dieser Unfall-Version fest. Als sie das Messer genommen, sich damit umgedreht habe, sei ihr Mann sozusagen „auf sie draufgestolpert“, habe dabei den tödlich Stich in den Unterbauch erlitten. Immerhin, so die 59-Jährige weiter, sei die Küche sehr klein und „alles sehr eng“. Eine Rückrechnung von Experten ergab, dass die Frau zur Tatzeit knapp ein Promille Alkohol im Blut gehabt habe.

Der Richter erließ Haftbefehl wegen Totschlags gegen die 59-Jährige. Gegen eine Kaution von 30.000 Euro kam die Frau wieder auf freien Fuß. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat für die Verhandlung jetzt vier Prozesstage bis Ende Februar eingeplant.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort