Gericht 53 Cent Beute: Dieb soll 1000 Euro zahlen

Düsseldorf · Knapp entging ein 57-jähriger Seriendieb gestern vor dem Amtsgericht einem Haftbefehl wegen einer Beute von 53 Cent. Denn zum Prozesstermin ließ der Angeklagte gestern den Richter vergebens warten, die Anklagebank blieb leer.

Die Staatsanwältin zog ihren spontanen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zwar zurück, forderte aber einen schriftlichen Strafbefehl gegen den säumigen 57-Jährigen über 100 Tagessätze von je zehn Euro. Der Richter winkte ab. Er will den Prozess nachholen - und den Angeklagten dann von der Polizei pünktlich zur Verhandlung vorführen lassen.

22 Vorstrafen, meist wegen Diebstählen mit geringwertiger Beute, aber auch wegen Rauschgiftdelikten sind im Justizregister unter dem Namen dieses Angeklagten verzeichnet. Zuletzt hatte er wegen solcher Delikte zwei Bewährungsstrafen kassiert. Seine Bewährungszeit wäre Ende Oktober 2011 abgelaufen, die Strafe dann erlassen worden. Doch fünf Wochen zuvor war der 57-Jährige angeblich erneut geschnappt worden - diesmal in einem Supermarkt mit gestohlener "Ware für 0,53 Euro", so die Anzeige. Welche Ware der Angeklagte ohne Bezahlung eingesteckt haben soll, ist nirgendwo notiert. Das hätte der Richter gern von dem 57-Jährigen erfahren. Doch der ließ sich gestern nicht blicken.

Die Staatsanwältin forderte zunächst den Erlass eines sogenannten Vorführhaftbefehls. Dadurch werden säumige Angeklagte zur Fahndung ausgeschrieben, festgenommen und zum nächsten Prozesstermin dann pünktlich aus der U-Haft vorgeführt. Doch angesichts einer 53-Cent-Beute hielt der Richter diese Maßnahme für zu hart. Also beantragte die Staatsanwältin 1000 Euro Strafe gegen den 57-Jährigen. Aber auch einen solchen schriftlichen Strafbefehl wies der Richter zurück. "Hier müssen wir uns einen persönlichen Eindruck verschaffen", erklärte er - und setzte die Verhandlung aus. Zum nächsten Termin soll der Angeklagte dann aber rechtzeitig von der Polizei abgeholt und direkt vor Gericht gebracht werden. Wann es dazu kommt, steht noch nicht fest.

(wuk)
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