Unterhaltsansprüche 50 Jahre "Düsseldorfer Tabelle"

Düsseldorf · Die "Düsseldorfer Tabelle", die bundesweit als Richtschnur für Unterhaltsansprüche von Trennungskindern und -ehegatten gilt, ist am Donnerstag, 1. März, 50 Jahre alt geworden. Sie wurde erstmals am 1. März 1962 vom Landgericht Düsseldorf herausgegeben.

Dem Oberlandesgerich war 1977 die Zuständigkeit übertragen worden. Seit 1980 erfolgt die Herausgabe in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages.

Ursprünglich war die "Düsseldorfer Tabelle" für den innerdienstlichen Gebrauch bestimmt gewesen, wie es hieß. Sie wurde jedoch bald auch Anwälten und Amtsrichtern zur Verfügung gestellt. Die Tabelle wird regelmäßig an die wirtschaftlichen und familienpolitischen Entwicklungen angepasst. Eine einschneidende Veränderung gab es 1973. Bis dahin war die berufliche Stellung eines Unterhaltspflichtigen ausschlaggebend für die Höhe der Zahlungen. Seitdem wird dessen Einkommen und Vermögen als Grundlage genommen, wie das OLG ausführte.

Zuletzt hatte das OLG Düsseldorf Januar 2011 die Sätze verändert. Sie erhöhten den Selbstbehalt für Erwerbstätige beim Kindesunterhalt von 900 auf 950 Euro. Beim Ehegattenunterhalt wurde die Grenze ebenfalls um 50 auf 1050 Euro angehoben. Für den Fall, dass die eigenen Eltern bedürftig sind, beträgt der Selbstbehalt statt 1400 nun 1500 Euro im Monat. Für 2012 sah das Gericht keinen Grund für eine Anpassung, da es weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen gegeben habe.

(KNA)
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