Düsseldorf 3000 Euro Strafe für Morddrohungen gegen Ehefrau

Düsseldorf · Erst im Scheidungsstreit kamen die Emotionen bei einem Rentner nach 36 Ehejahren wieder richtig hoch. Dass der 68-Jährige wegen zweifacher Morddrohung gegen die Gattin gestern aber vor das Amtsgericht musste, fand er falsch.

"Ich bin ein bisschen impulsiv", erklärte der Angeklagte in der Verhandlung - schlug dann mit der flachen Hand knallend auf den Tisch der Anklagebank und schrie: "Aber ich verbitte mir die Unterstellung, dass ich aggressiv bin." Fakt ist: Als seine Frau ihn nach 36 Jahren durch die Polizei aus der Ehewohnung verweisen ließ, fing der Streit erst richtig an. "Sie hat die Herausgabe von Bildern aus meiner Kindheit verweigert, da ist mir der Kragen geplatzt", erklärte der 68-Jährige. Bei einem Scheidungstermin im Gericht hat er dann 2012 gedroht: "Dich bring' ich um!" Als er ihr mehr als zwei Jahre später schrieb, er habe "dieses Versprechen noch zu erfüllen", handelte er sich dafür wegen Bedrohung jene Strafe von 1200 Euro ein, um die es jetzt ging. "Aber diese Person hat es faustdick hinter den Ohren, dabei schuldet sie mir inzwischen 83.000 Euro", rechnete er dem Richter nun vor. "Soll ich da etwa noch lächeln?" Außerdem sei er bereits von Kind an einen raueren Umgangston gewöhnt!. "Und ich bin halt kein Goethe."

An ein Missverständnis glaubte der Richter aber nicht, bestätigt durch die Aussage der 66-jährigen Ehefrau des Angeklagten. Sie gab als Zeugin nämlich an, sie lebe jetzt in Angst vor dem langjährigen Ehemann. Also befand der Richter, dessen Morddrohung sein "kein Prahlen, sondern aggressives Verhalten" gewesen, stockte die Strafe sogar von 1200 auf jetzt 3000 Euro auf.

"Das Urteil ist falsch", wetterte der Angeklagte mittendrin los, ließ den Richter auch wissen: "Ich kann hier machen, was ich will" - und handelte sich allein dafür wegen Ungebühr noch das Ordnungsgeld von 150 Euro ein. Dass der Angeklagte das Urteil anfechten will, war dann keine Überraschung mehr.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort