Prozess zu Unfall auf der Jülicher Straße 2800 Euro Strafe für Mann, der Seniorin umfuhr

Düsseldorf · Im Dezember 2014 starb eine 73-Jährige auf der Jülicher Straße. Der Angeklagte, ein jüngerer Mann, wurde nun zu einer Geldstrafe und drei Monaten Fahrverbot verurteilt.

Für den Unfalltod einer 73-jährigen Fußgängerin hat das Amtsgericht einen 27-jährigen Autofahrer zur Rechenschaft gezogen. An einem Dezemberabend 2014 hatte der Angeklagte, der zu schnell unterwegs war, kurz vor 20 Uhr an der Jülicher Straße die Seniorin umgerissen. Die Frau, die damals ihren Hund an der Leine führte, war so schwer verletzt worden, dass sie am Neujahrstag starb. Das Gericht verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu 2800 Euro Strafe und verhängte drei Monate Fahrverbot. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

So aufgeregt war der 27-Jährige bei der Verhandlung und so bedrückt von den tragischen Folgen seiner Tempo-Fahrt, dass er seine Sätze gestern nur mit Mühe formulieren konnte. "Ich habe versucht, die grüne Welle zu bekommen, in den zweiten Gang runtergeschaltet und Gas gegeben. Ich wollte mit der Motorbremse wieder verlangsamen, da sah ich die Person über die Straße gehen, habe ein Ausweichmanöver versucht, aber dann hörte ich einen Aufprall und danach einen zweiten." Bei etlichen Sprechpausen dauerte diese Aussage doppelt so lang wie in normalem Sprechtempo.

Doch damals war der junge Mann laut Gutachten mit 68 bis 73 km/h extrem schnell unterwegs gewesen. Sein Tempo bei der Kollision mit der Rentnerin lag laut Gutachten bei 55 bis 65 km/h. Hätte er das vorgeschriebene Tempo 50 eingehalten, wäre es auch zum Zusammenprall mit der 73-Jährigen gekommen - aber nur mit 12 bis 18 km/h, also mit klar milderen Folgen. So aber war sie mehr als 17 Meter weit durch die Luft geschleudert worden, hatte schwere Kopfverletzungen erlitten. Der Angeklagte schleuderte mit seinem Auto gegen geparkte Autos.

Unter Tränen versicherte er sein Bedauern über den tödlichen Unfall und bat beim Witwer des Unfallopfers um Entschuldigung, der als Nebenkläger am Prozess beteiligt war. Vom Entzug der Fahrerlaubnis bei dem Unfallfahrer sah der Richter jedoch ab - auch wegen der langen Zeit, die seit dem Unfall vergangen ist. Neben der Geldstrafe muss der 27-Jährige für drei Monate seinen Führerschein abgeben. Das tat der Angeklagte nach Angaben seines Anwalts sofort, ließ sich von einem Bruder nach dem Urteil zur Polizeiwache fahren und hat den Führerschein dort direkt deponiert.

(RP)
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