Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht 22-jähriger Porsche-Fahrer protestiert gegen Drogentest

Düsseldorf · Weil er mit etwa 20 bis 30 Stundenkilometern viel zu langsam in Oberbilk unterwegs war, hatte sich ein Porsche-Fahrer (22) in einer Oktobernacht 2013 höchst verdächtig gemacht. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest bei dem Autohändler ergab zwar glatte 0,00 Promille – aber ein Drogentest führte anschließend zu einem Volltreffer.

Weil er mit etwa 20 bis 30 Stundenkilometern viel zu langsam in Oberbilk unterwegs war, hatte sich ein Porsche-Fahrer (22) in einer Oktobernacht 2013 höchst verdächtig gemacht. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest bei dem Autohändler ergab zwar glatte 0,00 Promille — aber ein Drogentest führte anschließend zu einem Volltreffer.

Am Freitag wehrte sich der Fahrer beim Amtsgericht gegen eine Strafe von 2400 Euro sowie den Verlust seiner Fahr-Lizenz. Ein Urteil will das Gericht aber erst nach weiteren Prüfungen fällen. So ist unter anderem noch strittig, ob die Blutprobe bei dem 22-Jährigen in jener Nacht auch ohne richterlichen Beschluss entnommen werden durfte.

Der Anwalt des Fahrers bezweifelt das. Denn weil Drogenspuren auch nach vielen Stunden noch nachweisbar sind, habe in diesem Fall keine Eilbedürftigkeit vorgelegen, Polizeibeamte hätten die Blutprobe also nicht eigenmächtig anordnen dürfen. Der 22-Jährige hatte in der betreffenden Nacht lange gepokert und ursprünglich noch bei einem Freund übernachten wollen.

Dass er in dieser Nacht Rauschmittel konsumiert hatte, gab der Angeklagte am Freitag im Prozess zähneknirschend zu: "Ich weiß, das war ein Fehler." Entgegen seiner Planung habe er aber einen Freund zu dessen Partnerin fahren müssen, sei dabei jedoch nicht wegen seines Drogenkonsums in Schlangenlinien herumgefahren. Er habe bei seiner Tour in Oberbilk sein Tempo nur deshalb gedrosselt (und dann auch manchen Schlenker fabriziert), weil er in stockdunkler Nacht nach der Anschrift jener jungen Frau gesucht habe.

Ob die Blutprobe bei dem 22-Jährigen tatsächlich rechtens war, will das Gericht jedoch erst entscheiden, nachdem eine weitere Polizeibeamtin als Zeugin zu der Rauschmittelfahrt des Angeklagten angehört wurde. Der Prozess geht demnächst also weiter.

(wuk)
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