Verkehrsüberwachung 2.000 Falschparker in Fußgängerzonen ertappt

Düsseldorf (dto). Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung haben in einer Schwerpunktaktion Fußgängerzonen kontrolliert, in denen unberechtigt Fahrzeuge abgestellt worden waren. 2018 Knöllchen wurden verteilt, 16 Mal musste der Abschleppwagen anrücken.

Prinzipiell ist ein Befahren von und das Parken in Einkaufsstraßen, die als Fußgängerzonen ausgewiesen sind, mit Kraftfahrzeugen verboten. Denn Auto- oder Motorradfahrer behindern oder gefährden die Fußgänger. Gerade in den Sommermonaten wird der Platz in den Fußgängerzonen durch Außengastronomie zusätzlich begrenzt.

In der Regel darf deshalb lediglich der Andienungsverkehr zu festgelegten Zeiten einfahren. Das ist zum Beispiel in der Altstadt von montags bis freitags, 5 bis 11.30 Uhr, und samstags, von 5 bis 9 Uhr, der Fall. In der Woche vom 24. bis 28. Juli werden die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung Falschparker an Haltestellen ins Visier nehmen.

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