Landgericht Düsseldorf 200-Kilo-Mann zieht gegen Kündigung vor Gericht

Düsseldorf · Gekündigt wegen Übergewichts: Vor dem Landesarbeitsgericht stehen sich ein 200 Kilo schwerer Arbeiter und sein langjähriger Arbeitgeber gegenüber. Der Mann könne nicht mehr den Kleinlaster steuern, sagt der Chef. Der Übergewichtige sieht das anders.

Ein wegen Übergewichts gekündigter Mann und sein Arbeitgeber streiten sich vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Der 1,94 Meter große und 200 Kilo schwere Arbeiter meint, er sei wegen seiner Adipositas schwerbehindert, könne die geforderten Arbeiten in dem Gartenbaubetrieb dennoch leisten. Dort ist er seit 30 Jahren beschäftigt.

Das Unternehmen, das Pflanz-, Pflaster- und Tiefbauarbeiten ausführt, bringt etliche Gegenargumente vor: Weder gebe es passende Warnwesten noch Arbeitsschuhe, die für ein solches Gewicht zugelassen seien. Der Mitarbeiter könne nicht mehr den Kleinlastwagen des Betriebs steuern und sei wegen seiner Leibesfülle nicht für Graben- und Kanalarbeiten einsetzbar. Auf Leitern könne er auch nicht stehen, denn deren Höchstlast sei 150 Kilogramm. Der Angestellte und der Arbeitgeber treffen sich am Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht wieder.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf hatte keine Seite vollends Erfolg. Der Arbeitgeber kam mit der Kündigung nicht durch. Denn die verminderte Leistungsfähigkeit sei nicht ausreichend begründet, befanden die Richter. Der Kläger bekam aber auch die geforderte Entschädigung von 6000 Euro nicht: Schließlich könne er nach eigener Angabe alle geschuldeten Tätigkeiten ausüben.

(lnw)
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