Gerichtsprozess in Düsseldorf 19-Jähriger zeugte Kind mit 13-jährigem Mädchen

Düsseldorf · Ein junger Mann musste sich vor Gericht wegen Kindesmissbrauchs verantworten, weil er seine minderjährige Freundin geschwängert hat. Die nahm alle Schuld auf sich, weil sie die Pille vergessen habe. Der 19-Jährige kam mit Auflagen davon.

Weil seine Freundin gerade mal zwölf Jahre alt war, als er 2014 mit ihr anbändelte, saß ein 19-Jähriger nun wegen Kindesmissbrauchs auf der Anklagebank. Im August 2015 wurde die minderjährige Schülerin mit 13 Jahren schwanger, hat nun die gemeinsame Tochter geboren, die sie gestern zur Verhandlung gegen den Kindsvater auch mitbrachte. Die Richter ließen Milde walten, verwarnten den Angeklagten und verhängten Auflagen gegen ihn. Doch ins Gefängnis, wie die kindliche Mutter fürchtete, muss er nicht.

Mit gerade mal drei Wochen hat das Baby gestern in einem Tragegestell den Prozess gegen seinen Vater selig verschlafen. Der 19-Jährige auf der Anklagebank schwitzte dafür umso mehr: "Das Gesetz ist mir nicht egal, aber ich hätte nie gedacht, dass das so eine große Sache wird, weil ich noch so jung bin", begann er sein Geständnis. Bei der Fußballweltmeisterschaft 2014 habe er das minderjährige Mädchen kennengelernt, mit ihr Telefonnummern getauscht, "ich war verliebt, aber habe mir Zeit gelassen". Drei Monate seien vergangen bis zum ersten intimen Kontakt. "Er war auch nicht der Erste", klärte die jetzt 14-Jährige später auf. "Ich wusste, dass es strafbar ist, wenn es rauskommt", so das Mädchen, das jetzt Mutter ist. "Und er wollte die Beziehung ja auch beenden, aber ich habe nicht locker gelassen!"

Mit der Verhütung habe es "eigentlich regelmäßig" geklappt, aber dann habe die Schülerin die Pille vergessen. "Es lag an mir", sagte sie freiweg. Jetzt aber sei das junge Glück komplett mit der Geburt der kleinen Tochter. Der Vater kümmere sich rührend um Mutter und Kind. "Wir lieben uns", betonte die 14-Jährige. Und der Vater beteuerte, dass er nach seinem Rausschmiss bei den Eltern und beim Opa nun bald in eine Notwohnung umziehen wolle, habe als Schulabbrecher ohne Ausbildung sogar "ein Job-Angebot als Lagerist". Und wenn die Mutter der Schülerin als Oma demnächst das Baby betreut, will die 14-Jährige wieder zur Schule gehen.

Im Ergebnis begnügte sich das Gericht also damit, den 19-Jährigen zu verwarnen, ihn für ein Jahr einem Betreuer zu unterstellen und ihm aufzugeben, ein Jahr lang zehn Wochenstunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten - bis er den Richtern einen Job nachweisen kann.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort