Düsseldorf 19-Jähriger zerstörte Wahlplakate

Düsseldorf · Mit einer richterlichen Ermahnung kam ein 19-Jähriger gestern in einem Amtsgerichtsprozess wegen Sachbeschädigung davon. Er gab zu, im Mai im Übermut und nach einem nächtlichen Zechgelage gegen Wahlplakate der Republikaner für die Kommunalwahl getreten zu haben. Weil er dabei sein Handy am Tatort verlor, war die Polizei schnell auf seine Spur gekommen.

Politische Motive schloss der Angeklagte aus. Gelesen habe er die Wahlwerbung nicht, habe in jener Nacht auch gegen Plakate anderer Parteien getreten. Weil er jedoch besonders heftig vorging, verlor er an der Koblenzer Straße sein Handy. Kaum hatte er den Verlust bemerkt und die eigene Nummer gewählt, erfuhr er von einem freundlichen Finder, er könne sein Gerät abholen. Erst später erfuhr der 19-Jährige: Der Mann am Telefon war ein Polizist, der am Tatort war - und erst durch das Klingeln auf das verlorene Mobiltelefon aufmerksam wurde. Kaum zurückgekehrt, wurde der 19-Jährige also festgenommen. Auch dabei gab er die Tritte gegen die Wahlplakate (Gesamtschaden: 105 Euro) sofort zu. Das wiederholte er nun vor Gericht und bat um milde Beurteilung. So wolle er nach der Hauptschule jetzt eine kaufmännische Lehre anfangen, zudem ist seine Freundin hochschwanger, der Angeklagte wird demnächst Vater. Und außer einem Vorfall von 2009, als er an einer Prügelei beteiligt war, ist er bisher unbescholten.

Deshalb kam es auch wegen seiner Plakat-Aktion gestern nicht zum Schuldspruch, sondern es blieb bei einer richterlichen Ermahnung. Den Schaden von 105 Euro könnte die geschädigte Partei jetzt noch zivilrechtlich von ihm einfordern.

(wuk)
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