Prozess 1500 Euro Strafe für doppelte Fahrerflucht

Düsseldorf · Mit einer rekordverdächtigen Unfallfahrt an der Worringer Straße hat sich der Fahrer eines Lieferwagens beim Amtsgericht 1500 Euro Strafe eingehandelt. Innerhalb von fünf Minuten hatte der 50-Jährige auf wenigen hundert Metern im November 2010 gleich zwei geparkte Autos gerammt, war aber in beiden Fällen davongefahren.

Gegen eine Verurteilung wegen doppelter Fahrerflucht legte er später Einspruch ein, aber dem Prozess blieb er gestern ebenfalls fern. Das Gericht wies seinen eingelegten Protest daher zurück.

Das Rangieren mit seinem VW-Kastenwagen scheint nicht zu den Stärken des Auslieferungsfahrers zu zählen. Um 18.50 Uhr streifte er beim Rückwärtsfahren am Tatabend in Höhe der Hausnummer 138 ein anderes Auto, hinterließ dort einen Schaden von 1128 Euro - und gab aber trotzdem Gas.

Bereits wenige Minuten später - um 18.55 Uhr des selben Tages auf der selben Straße (nun an der Worringer Straße bei Hausnummer 95) - fiel er gleich wieder auf. Zwei Rheinbahnfahrer beobachteten, wie er beim Ausparken ein anderes Fahrzeug so rammte, dass es sichtbar wackelte, sogar versetzt wurde und dabei - wie später ermittelt - 661 Euro Schaden erlitt.

Als einer der beiden Rheinbahner ihn ansprach, winkte der Verkehrsraudi aber nur ab: Das sei "schon okay, das Auto gehört einem Kollegen von mir", behauptete er - und fuhr wieder davon. Wenig später gelang es dann aber einer Streife des Ordnungsamts, den Rempelfahrer bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Noch während der Unfallaufnahme meldete sich eine weitere Augenzeugin und berichtete von der ersten Unfallflucht des Fahrers, nur wenige Minuten zuvor.

Da für den Beschuldigten bisher noch keine Vorstrafe wegen Unfallflucht notiert war, schickte das Gericht ihm einen Strafbefehl mit jener milden Strafe. Weil der Angeklagte seinen Protest dagegen gestern verfallen ließ, sind die 1500 Euro nun fällig. Die ganze Angelegenheit vor dem Amtsgericht kommt ihn aber teurer zu stehen. Denn etliche Zeugen seiner Unfallfahrt und ein Dolmetscher waren gestern pünktlich zum Prozess angereist und mussten für Fahrtkosten und Verdienstausfall entschädigt werden.

Und dieses Geld holt sich die Justiz jetzt auch vom Angeklagten zurück.

(RP)
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