Düsseldorf 15 Kilo gefrorenes Hähnchen gestohlen - keine Strafe

Düsseldorf · Als Hühnerdieb in einem Schnellrestaurant stand ein 20-jähriger gestern vor dem Jugendgericht. Vor rund einem Jahr war er laut Anklage spätnachts in eine Reisholzer Fastfood-Filiale eingebrochen, hatte dort aus einem Kühlraum 15 Kilo gefrorenes Hähnchen-Innenfilet weggeschleppt. Den Wert der Beute hat die Lokalkette mit 86 Euro beziffert. Doch bestraft wurde der 20-Jährige dafür gestern nicht - weil er nach langer Drogenabhängigkeit jetzt alles daran setzt, um sein Leben in neue, ruhigere Bahnen zu lenken.

Um ihre Sucht nach Drogen zu finanzieren, ist vielen Abhängigen keine Beute zu geringwertig, solange sie nur fix weiter verkauft werden kann. Doch mit Beschaffungskriminalität, die sich um kiloweise tiefgefrorenes Hähnchenfleisch dreht, hatte das Amtsgericht bisher noch nie zu tun. Der Angeklagte soll damals gegen 3 Uhr eine Fensterscheibe der Fastfood-Filiale an der Oerschbachstraße aufgehebelt, die Beute dann weggetragen haben. Details dazu wurden vor Gericht aber nicht mehr erörtert. Der Verteidiger regte direkt an, das Verfahren gegen den 20-Jährigen einzustellen im Hinblick auf eine andere Verurteilung des Angeklagten. Da war ihm (ebenfalls wegen Diebstahls) bereits eine Bewährungsstrafe von 17 Monaten auferlegt worden. Und dabei war ihm zur Auflage gemacht worden, eine Entzugstherapie durchzustehen. Genau das hat der 20-Jährige inzwischen erfüllt. Mehr noch: Aus freien Stücken hat er zusätzlich einen Schulabschluss nachgeholt, hat damit nicht nur seine Chancen auf ein drogenfreies Leben erhöht, sondern nach Darstellung seines Anwalts auch die innere Abkehr von Rauschgiften und Beschaffungskriminalität bewiesen. Unter diesen Umständen ließen die Richter nun Gnade vor Recht ergehen und haben von einer weiteren Bestrafung abgesehen.

(wuk)
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